Seit März sitzt Patrick K. aus Gießen in einem türkischen Gefängnis. Und es sieht nicht gut für ihn aus. Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation hat ihn ein türkisches Gericht jetzt zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Aber dabei bleibt es nicht: Weil er ein militärisches Sperrgebiet betreten habe, solle der 29-Jährige außerdem für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis, sagte sein Anwalt Hüseyin Bilgi.
Dieser Teil der Strafe sei aber zur Bewährung ausgesetzt worden. Bilgi sagte, er werde das Urteil anfechten. Die zweite Verhandlung hatte weniger als eine Stunde gedauert. Prozessauftakt war vor rund drei Wochen.
K.s Familie sei geschockt, sagte eine Freundin am Telefon. Die Mutter könne derzeit nicht reden. "Patrick wurde verurteilt für nichts, das war eine üble Überraschung." Vor dem Gerichtstermin hatte K.s Mutter Claudia S. der Deutschen Presse-Agentur noch gesagt, ihr Sohn habe große Angst. Sie mache sich auch Sorgen um seine Gesundheit.
Er kämpfe seit Wochen mit einer Mittelohrentzündung und habe drei Zähne verloren. K. sitzt seit mehr als acht Monaten in einem Gefängnis in der osttürkischen Provinz Elazig. Der Verhandlung im südosttürkischen Sirnak wurde er per Videoleitung zugeschaltet. Patrick sei "sehr traurig", sagte Anwalt Bilgi.
Bilgi zufolge hat der Richter das Urteil nicht im Detail begründet. Es ist in der Türkei allerdings durchaus üblich, das detaillierte Urteilsbegründungen später nachgereicht werden. Der Richter habe nur gesagt, dass er "aufgrund der Vorwürfe in den Akten und den vorliegenden Beweisen" so entschieden habe, sagte Bilgi.
K. war der Nachrichtenagentur Anadolu zufolge im März im türkisch-syrischen Grenzgebiet in einem militärischen Sperrgebiet festgenommen worden. Auch die Grenze zum Irak liegt in der Nähe. Die Staatsanwaltschaft warf K. Mitgliedschaft in der in Syrien aktiven Kurdenmiliz YPG vor. Diese ist ein Ableger der PKK, die in der Türkei und in Europa als Terrororganisation gilt. Nach Angaben seiner Familie war er zum Wandern in der Türkei.
Nein. Die Staatsanwaltschaft sah laut Anklageschrift eine "organische Verbindung" zwischen K. und der Terrororganisation. Die in der Akte dargelegten "Beweise" dafür erschienen Kritikern jedoch dünn und teils widersprüchlich.
Die Staatsanwaltschaft verwies auch auf eine angebliche E-Mail
in Patrick K.s Handy, in der er Kontakt mit der YPG aufgenommen haben
soll. "Ich werde für Euch kämpfen", stand da demnach in gebrochenem
Englisch.
Laut Anklageschrift soll K. ausgesagt haben, er sei in Deutschland von zwei Personen dazu verleitet worden, sich der YPG anzuschließen. Er habe erst nach seiner Festnahme erfahren, dass diese eine Terrororganisation sei. Seine Mutter sagte vor der Verhandlung: "Er hat halt alles unterschrieben, was ihm vorgelegt wurde und hat die Sprache nicht verstanden."
Ja. Der Gerichtstermin fällt zusammen mit einem Besuch von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), in den die türkische Regierung wegen der Konjunkturkrise im Land große Hoffnungen setzt. Er wollte auch die schwierige Menschenrechtslage in der Türkei ansprechen, sagte Altmaier am Donnerstag. Die Deutschen in türkischer Haft dürfte er dabei nicht aussparen.
(mbi/dpa)