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Türkei: Ein 29-Jähriger Deutsche muss ins Gefängnis. 6 Punkte zeigen, wie unklar der Fall ist.

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Ein Deutscher muss ins türkische Gefängnis – 6 Punkte eines unklaren Falls

Nach zwei kurzen Gerichtsverhandlungen soll Patrick K. aus Gießen nun jahrelang in ein türkisches Gefängnis. Angeblich hat er sich per E-Mail einer Kurdenmiliz als Kämpfer angeboten.
26.10.2018, 12:38
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Seit März sitzt Patrick K. aus Gießen in einem türkischen Gefängnis. Und es sieht nicht gut für ihn aus. Wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation hat ihn ein türkisches Gericht jetzt zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Aber dabei bleibt es nicht: Weil er ein militärisches Sperrgebiet betreten habe, solle der 29-Jährige außerdem für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis, sagte sein Anwalt Hüseyin Bilgi.

Dieser Teil der Strafe sei aber zur Bewährung ausgesetzt worden. Bilgi sagte, er werde das Urteil anfechten. Die zweite Verhandlung hatte weniger als eine Stunde gedauert. Prozessauftakt war vor rund drei Wochen.

Warum ist der Fall so brisant?

  • Im vergangenen Jahr hatte eine Serie von Festnahmen deutscher Staatsbürger zu einer schweren Krise zwischen Berlin und Ankara geführt.
  • Nach Entlassungen aus der Untersuchungshaft und Ausreisen der prominentesten Fälle – darunter der "Welt"-Reporter Deniz Yücel und der Menschenrechtler Peter Steudtner – hatten sich die Beziehungen Anfang des Jahres leicht entspannt.
  • Es sind aus politischen Gründen aber immer noch fünf Deutsche in Haft.
  • Bevor sie nicht frei seien, könne es keine Normalisierung der Beziehungen geben, hatte die Bundesregierung mehrfach betont.

Auch in Deutschland möglich, falsche Verdächtigungen:

Wie empfinden die Angehörigen den Fall?

K.s Familie sei geschockt, sagte eine Freundin am Telefon. Die Mutter könne derzeit nicht reden. "Patrick wurde verurteilt für nichts, das war eine üble Überraschung." Vor dem Gerichtstermin hatte K.s Mutter Claudia S. der Deutschen Presse-Agentur noch gesagt, ihr Sohn habe große Angst. Sie mache sich auch Sorgen um seine Gesundheit.

Er kämpfe seit Wochen mit einer Mittelohrentzündung und habe drei Zähne verloren. K. sitzt seit mehr als acht Monaten in einem Gefängnis in der osttürkischen Provinz Elazig. Der Verhandlung im südosttürkischen Sirnak wurde er per Videoleitung zugeschaltet. Patrick sei "sehr traurig", sagte Anwalt Bilgi.

Wie begründet das Gericht das Urteil?

Bilgi zufolge hat der Richter das Urteil nicht im Detail begründet. Es ist in der Türkei allerdings durchaus üblich, das detaillierte Urteilsbegründungen später nachgereicht werden. Der Richter habe nur gesagt, dass er "aufgrund der Vorwürfe in den Akten und den vorliegenden Beweisen" so entschieden habe, sagte Bilgi.

K. war der Nachrichtenagentur Anadolu zufolge im März im türkisch-syrischen Grenzgebiet in einem militärischen Sperrgebiet festgenommen worden. Auch die Grenze zum Irak liegt in der Nähe. Die Staatsanwaltschaft warf K. Mitgliedschaft in der in Syrien aktiven Kurdenmiliz YPG vor. Diese ist ein Ableger der PKK, die in der Türkei und in Europa als Terrororganisation gilt. Nach Angaben seiner Familie war er zum Wandern in der Türkei.

Ist die Beweisführung klar?

Nein. Die Staatsanwaltschaft sah laut Anklageschrift eine "organische Verbindung" zwischen K. und der Terrororganisation. Die in der Akte dargelegten "Beweise" dafür erschienen Kritikern jedoch dünn und teils widersprüchlich.

  • Ein Zeuge will K. im Januar in einem syrischen Krankenhaus gesehen habe, wo er eine YPG-Uniform getragen und als Arzt gearbeitet haben soll.
  • Seine Familie nennt das "blanken Unsinn". Ihr Sohn sei in der Zeit in Deutschland gewesen, sagtePatrick K.s Mutter Claudia S. vor dem Gerichtstermin.
  • Und Arzt sei er schon gar nicht. "Patrick ist gelernter Schreiner und Tischler und hat später als Kurierfahrer gearbeitet."

Die Staatsanwaltschaft verwies auch auf eine angebliche E-Mail in Patrick K.s Handy, in der er Kontakt mit der YPG aufgenommen haben soll. "Ich werde für Euch kämpfen", stand da demnach in gebrochenem Englisch.

Weiter hieß es angeblich:

"Ich bin auch Tourist in Kilis und werde gehen, um euch zu helfen. Aber ich brauche Hilfe. Ich spreche Englisch und Deutsch. Ich bin 28 Jahre alt und habe vier Jahre Erfahrung in der deutschen Armee, also gebt mir eine Chance."

Laut Anklageschrift soll K. ausgesagt haben, er sei in Deutschland von zwei Personen dazu verleitet worden, sich der YPG anzuschließen. Er habe erst nach seiner Festnahme erfahren, dass diese eine Terrororganisation sei. Seine Mutter sagte vor der Verhandlung: "Er hat halt alles unterschrieben, was ihm vorgelegt wurde und hat die Sprache nicht verstanden."

Kann die Politik was tun?

Ja. Der Gerichtstermin fällt zusammen mit einem Besuch von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), in den die türkische Regierung wegen der Konjunkturkrise im Land große Hoffnungen setzt. Er wollte auch die schwierige Menschenrechtslage in der Türkei ansprechen, sagte Altmaier am Donnerstag. Die Deutschen in türkischer Haft dürfte er dabei nicht aussparen.

(mbi/dpa)

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