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Hambacher Forst: Polizei Aachen verbietet Groß-Demonstration am Samstag

Lumberjacks of German utility and power supplier RWE are seen in front of a brown coal excavator of the Hambach open-cast mining of RWE next to the forest "Hambacher Wald" where activists ar ...
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Hambacher Forst: Polizei verbietet die Groß-Demo am Samstag – was passiert nun?

04.10.2018, 21:3705.10.2018, 06:00
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Das letzte Baumhaus im Hambacher Forst ist gerodet. So soll es nun weitergehen:

BUND zieht vor Gericht

Nach dem Verbot der für Samstag geplanten Demonstration von Umweltschützern am Hambacher Forst sind die Juristen am Zug. Der BUND kündigte am Donnerstagabend einen Eilantrag am Verwaltungsgericht Aachen und am Bundesverfassungsgericht an. "Wir werden uns gegen diese empörende Einschränkung unseres Demonstrationsrechtes wehren", sagte der Sprecher der Umweltschutzorganisation, Dirk Jansen. 

"Hier geht es darum, den friedlichen und gewaltlosen Protest auszubremsen."
Dirk Jansen

Großdemonstration am Samstag? Verboten!

Für Samstag wurden 20.000 Menschen am Hambacher Forst zu einer Demonstration erwartet.  Doch blieb bis zunächst unklar, wo die Abschlusskundgebung abgehalten werden sollte. Am Donnerstagabend, dann die Wende: Die Polizei in Aachen verbot die Demo "wegen erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit". In der Presseerklärung heißt es unter anderem: 

Aus der Begründung der Polizei

Die Polizei Aachen hat heute als Versammlungsbehörde die für den 6. Oktober 2018 angemeldete öffentliche Großkundgebung "Wald retten! Kohle stoppen!" nicht bestätigt. ... Die Versammlungsfläche hatte sich in den vergangenen Tagen immer wieder geändert, da sich keiner der privaten Grundstückseigentümer bereit erklärte, eine Fläche zur Verfügung zu stellen. Damit konnte auch die erforderliche Sicherheitskonzeption nicht zeitgerecht erstellt werden. Die Sicherheitsbehörden haben bei der erwarteten Teilnehmerzahl zudem große Bedenken hinsichtlich einer gefahrlosen An- und Ab-reise an den umliegenden Bahnhöfen zu möglichen Veranstaltungsorten.

Aachens Polizeipräsident Dirk Weinspach sagte: 

"Angesichts der hohen Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bedaure ich, dass die gravierenden Sicherheitsbedenken der örtlichen Feuerwehren und Ordnungsbehörden uns keine andere Wahl gelassen haben, als die Versammlung zu verbieten."

Der Einspruch kam umgehend. Der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling pochte via Twitter auf die Versammlungsfreiheit:

Urteil zur Rodung noch am Freitag?

Schon am Freitag könnte das Oberverwaltungsgericht Münster über die Rodung des Areals entscheiden. Gegen die Baumfällarbeiten hatte die Umweltschutzorganisation Bund Klage eingereicht. 

Der Energiekonzern RWE beginnt bereits mit den Vorbereitungen und zieht einen Graben um den Hambacher Forst.  "Wir werden es nicht dulden, dass Leute nach der Räumung da eindringen und den Wald wieder besetzen", sagte ein Unternehmenssprecher.

RWE-Chef Rolf Martin Schmitz sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger":  

"Es gibt keine Chance, den Hambacher Forst stehen zu lassen."
Rolf-Martin Schmitz, RWE-Chef

Dem widersprach die Klimaexpertin Claudia Kemfert. Die Wirtschaftsprofessorin sagte der "Frankfurter Rundschau": 

"Man hätte in der Tat erst reden, dann roden können und sollen. Dann hätte die Kohlekommission ausreichend Zeit für Diskussionen gehabt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Claudia Kemfert, Ökonomin.

Und neue Ermittlungen gibt es auch

Nach einem Brandanschlag auf eine Düsseldorfer Kranfirma prüft die Polizei eine mögliche Verbindung zum Streit um den Hambacher Forst. Das Unternehmen hatte Maschinen für die umstrittenen Räumarbeiten in dem uralten Wald westlich von Köln bereitgestellt, bei denen die Polizei Baumhäuser von Rodungsgegnern beseitigt hatte. Der Energiekonzern RWE will dort Bäume fällen, um Braunkohle abzubauen. 

Ein anderer Maschinen-Verleiher, der etwa Beleuchtungstürme für den Hambacher Forst geliefert hatte, zog nach einem Brand seine Maschinen zurück. Das Unternehmen berichtete im Internet von Bedrohungen seines Personals, beschmierten Gebäuden und beschädigtem Firmeneigentum.

(aj/per/dpa/afp/rtr)

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