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Artikel 13: YouTube-Streit! CDU-Politiker stellt YouTubes Existenz infrage

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Bild: Felix Huesmann/watson
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Streit um Artikel 13 – CDU-Politiker stellt Existenzrecht von YouTube infrage

13.03.2019, 18:24
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Kaum eine Debatte wird derzeit so hitzig geführt wie die um Artikel 13 der geplanten EU-Urheberrechtsreform. Plattformen wie Google, YouTube, Facebook und Co. sollen darin verpflichtet werden, Inhalte zu entfernen, die Nutzer hochladen, ohne dass sie das urheberrechtlich dürfen.

Die Folge wäre, so die allgemeine Vermutung, die Einführung von automatischen Upload-Filter, die verhindern, dass solche Inhalte überhaupt hochgeladen werden. Anders geht es bei der Menge kaum, die Facebook und Co. sonst manuell zu überprüfen hätten. Weil satirische Videos oder Memes für diese Filter schwer zu erkennen sein dürften, werden die Filter vielfach als Mittel für Zensur kritisiert.

Geht es nach CDU-Politiker Axel Voss, dem Verhandlungsführer des EU-Parlaments, gäbe es wohl noch eine andere Lösung als Upload-Filter für YouTube...

Und zwar:

Gar kein YouTube mehr!?

In einem Interview hat Voss nun gewissermaßen das Exizstenzrecht von YouTube infrage gestellt.

Gegenüber der "Deutschen Welle" sagte Voss:

Sie [Youtube] haben ein Geschäftsmodell auf dem Eigentum anderer Leute aufgebaut – auf urheberrechtlich geschützten Werken. Wenn es die Absicht der Plattform ist, Leuten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu geben, dann müssen wir darüber nachdenken, ob diese Art von Geschäft existieren sollte."

Das ist Axel Voss

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Bild: imago stock&people

Voss ist Berichterstatter des EU-Parlaments für die Urheberrechtsreform und verteidigt in sämtlichen Interview die besonders umstrittenen Regelungen zur Lizenzierung von Inhalten und zu Upload-Filtern.

Und das ist Axel Voss als Protest-Plakat

Protest against upload filter and EU copyright reform DEU, Deutschland, Germany, Berlin, 02.03.2019 Demonstranten mit Plakat Freiheit statt Axel Voss, Chefunterhaendler der Urheberrechtsreform, und No ...
Bild: www.imago-images.de

"Beim Artikel 13 geht es um den Schutz des geistigen Eigentums anderer", sagte Voss etwa der "Rheinischen Post". "Das ist ein Grundrecht, das wir mit der digitalen Welt dringend in Einklang bringen müssen."

Betroffen seien zudem nur zwischen ein bis fünf Prozent der Plattformen, betonte Voss. "Die Neuregelungen des Artikels 13 betreffen nur aktive Plattformen, die in großem Stil urheberrechtlich geschützte Werke anderer hochladen und damit Geld verdienen."

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