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EU einigt sich beim Leistungsschutzrecht:So leer könnte deine Google-Suche künftig sein

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So leer könnte deine Google-Suche sein, wenn das EU-Leistungsschutzrecht kommt

13.02.2019, 20:53
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Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen Presseverlagen in der EU künftig Geld für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten zahlen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am Mittwoch vorläufig auf eine Reform des europäischen Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht, wie der Verhandlungsführer des Europaparlaments, Axel Voss (CDU), der Deutschen Presse-Agentur sagte. 

Wir haben getestet, wie das aussehen könnte:

Wir machen jetzt einen kleinen Versuch. Geh mal auf Google und suche nach "Wetter Wochenende". Was siehst du?

Sowas?

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Bild: Screenshot Watson

Oder eher sowas?

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Bild: Screenshot Watson

Wenn deine Google-Suche wie der zweite Screenshot aussieht - ohne Bilder, ohne Überschriften -, dann gehörst du zu einem kleinen Nutzerkreis, an dem Google gerade testet, welche Auswirkungen das EU-Leistungsschutzrecht hätte. Falls du zu den Auserwählten gehörst, kannst du dich kurz besonders fühlen, wenn du möchtest. Eigentlich ist aber viel wichtiger, dass du dir genau überlegst: Willst du, dass Google bald so aussieht?

Der Test ist zwar ein Extrembeispiel, er vermittelt aber einen Vorgeschmack auf das Leistungsschutzrecht, wie es kürzlich von der EU beschlossen wurde. Der EU-Beschluss sieht unter anderem vor, dass jeder, der journalistische Inhalte teilt, eine Lizenz vom Herausgeber braucht. Wer diese nicht hat, kann den Inhalt nicht legal teilen. Dies könnte empfindlich beeinflussen, welche Texte künftig in Suchanfragen noch gelistet werden und ob sie frei verfügbar sind.

Bei watson sind ebenfalls Redakteure von Googles Test betroffen. Das Ergebnis ist, nun ja, ziemlich mager.

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Wo früher ein Anriss zu jedem Suchergebnis stand, findet sich jetzt nur noch der Name der Website und der Link zum Artikel. Überschriften sieht man ebenfalls nicht mehr. Um zu erfahren, was im Text steht, muss man sich entweder was aus der URL zusammenorakeln oder aber man muss jeden Link anklicken bis man findet, was man sucht.

Hier mal ein paar Beispiele:

Du suchst diesen einen Text über Helena Fischer auf watson... Dann klick dich mal schön durch:

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Bild: Screenshot Watson

Wer ist neu zu Werder Bremen gestoßen? Was sind die neusten Transfergerüchte? Nur Google scannen hilft so mittel bis gar nicht:

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Bild: Screenshot Watson

Wenn auch Bilder unter das Leistungsschutzrecht fallen (wie im oberen Drittel dieses Screenshots), siehst du diese auch nicht mehr:

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Bild: Screenshot Watson

Links, die nicht von Verlagen stammen, zum Beispiel Regierungsseiten oder Links von Wikipedia, bekommen weiterhin eine Vorschau. Sie sind vom Leistungsschutzrecht nicht betroffen.

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Bild: Screenshot Watson

Wie der GoogleWatchBlog schreibt, hat Google sogar noch einen extremeren Entwurf auf Lager – für den Fall, dass sogar der Haupttitel einer Webseite dem Leistungsschutzrecht unterliegt. Dann erscheinen nur noch URLs und nicht mal mehr die Seitentitel.

Der Test ist ein Extrembeispiel. Ob Google wirklich so kümmerlich aussehen wird, sobald das Recht greift, ist fraglich. Ein eindrucksvolles Gedankenspiel ist der Versuch aber dennoch. Hoffen wir, dass es sich nicht bewahrheitet.

Das neue Leistungsschutzrecht – ein Überblick:
Plattformen wie Google sollen nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen. Die Plattformen weigern sich strikt. In Deutschland gilt das Leistungsschutzrecht schon seit 2013. Es führte nicht zu nennenswerten Geldzahlungen von Konzernen wie Google an die Verlage.

(sg/dpa/afp/rtr)

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