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Abtreibung: So sind die Regelungen in Polen, Deutschland und der EU

Frankreich Polen Abtreibung
Bild: dpa montage
International

So sind Abtreibungen in Europa geregelt

26.05.2018, 13:4627.05.2018, 09:16

Ob und wie lange man einen Schwangerschaftsabbruch machen darf, ohne im Gefängnis zu landen, hängt davon ab, wo man geboren wurde. 

Die Abtreibungsbestimmungen in Europa sind von Land zu Land verschieden. In vielen Ländern gelten Fristenregelungen von 12-24 Wochen. In Irland haben sich die Wähler jetzt gerade erst für die Abschaffung des Abtreibungs-Verbots entschieden.

Sehr restriktiv ist das Recht aber nicht nur in Irland, sondern unter anderem auch in Polen. Eine Übersicht: 

Deutschland

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen nicht strafbar. Eine Frau kann innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen – in Ausnahmefällen auch bis zur 22. Woche – abtreiben lassen, wenn sie sich beraten lassen hat und dem Arzt einen Beratungsschein vorlegt. Die Abtreibung bleibt in dieser Zeit auch straflos, wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruht.

Nicht rechtswidrig hingegen ist eine Abtreibung während der gesamten Schwangerschaft, wenn der Frau eine schwerwiegende körperliche oder seelische Beeinträchtigung droht.

Niederlande

Sie zählen zu den liberalsten westeuropäischen Ländern mit einer Fristenregelung von 24 Wochen. Nach einem Gespräch mit einem Arzt muss die Frau lediglich noch eine fünftägige Bedenkzeit abwarten, ehe sie in einer Klinik behandelt wird.

Polen

In dem katholisch geprägten Land sind Schwangerschaftsabbrüche nur in drei Ausnahmefällen erlaubt: Wenn die Frau vergewaltigt wurde, wenn ihr Leben in Gefahr ist - und bislang auch, wenn das Kind eine schwere Behinderung haben wird. Konservative Pro-Life-Aktivisten setzen sich dafür ein, den letzten Punkt zu verbieten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf brachten sie ins Warschauer Parlament.

In Warschau gingen Polinnen im März gegen die strengen Gesetze auf die Straße

Feminists after light up a flares during strike against restrictions in Abortion Law in Warsaw on March 23, 2018. (Photo by Maciej Luczniewski/NurPhoto)
Bild: NurPhoto

Viele Ärzte würden allerdings den Eingriff verweigern, weil sie Angst vor Ermittlungen oder Abtreibungsgegnern hätten, kritisieren Frauenrechtlerinnen. Deshalb reisten viele Frauen zum Abtreiben etwa in die Nachbarländer Deutschland und Tschechien.

Großbritannien

Für England, Wales und Schottland gilt eine Frist von 24 Wochen. Wenn zwei Ärzte der Frau bescheinigen, dass die Schwangerschaft ihr körperlich oder seelisch schaden könnte, ist ein Eingriff legal. In Nordirland darf nur bei Lebensgefahr für die Mutter abgetrieben werden und wenn sie selbstmordgefährdet ist.

Frankreich

Unsere französischen Nachbarn räumen Frauen eine Frist bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche ein. Sie können eine Abtreibung vornehmen lassen, wenn sie die Schwangerschaft nicht fortsetzen wollen.

Einigen geht das zu weit: Im November 2017 gab es eine Pro-Verbots-Demo in Lyon.

Protesters hold sign-boards during a demonstration against abortion in Lyon, France on November 26, 2017. (Photo by Nicolas Liponne/NurPhoto)
Bild: NurPhoto

Die Beschränkung auf Frauen "in einer Notlage" wurde 2014 gestrichen - die Entscheidung darüber lag auch vorher schon allein bei der Schwangeren. Vor einem Eingriff müssen sich Betroffene an zwei Terminen von einem Arzt oder einer Hebamme beraten lassen.

Spanien

In dem katholischen Land sind Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche zugelassen, bis zur 22. Woche können sie aus medizinischen Gründen legal sein. Der konservative Ministerpräsident Mariano Rajoy zog 2014 Pläne zurück, Abtreibungen wieder grundsätzlich für illegal zu erklären.

Proteste gegen Missbrauchs-Urteil in Spanien

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Proteste gegen Missbrauchs-Urteil in Spanien
Demonstranten halten bei einem Protest vor dem Gericht in Pamplona Schilder mit Aufschriften wie "Nein heißt nein" hoch.
quelle: ap / alvaro barrientos
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Allerdings wurde die Regelung durchgesetzt, wonach Minderjährige eine Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormunds vorlegen müssen, bevor eine Abtreibung durchgeführt werden darf.

(jd/dpa)

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