Polizei oder Bundeswehr: Wer darf in Deutschland Drohnen abschießen?
Im Nato-Luftraum wurden zuletzt immer wieder Drohnen gesichtet. In Dänemark und vergangene Woche dann auch nicht weit entfernt in Schleswig-Holstein. Am Donnerstagabend dann haben mehrere Personen von solchen Sichtungen am Flughafen München berichtet. In der Nacht zum Freitag sind deshalb am Flughafen München zahlreiche Flüge ausgefallen; rund 3000 Passagier:innen sind gestrandet.
Wieder Drohnen, wieder in Deutschland: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellt das vor ein Problem, denn gegen die Drohnen in der konkreten Situation der Sichtung vorzugehen, ist in Deutschland aus rechtlichen Gründen gar nicht so einfach.
Dobrindt will daher das Luftsicherheitsgesetz ändern, um der Bundeswehr mehr Befugnisse zu geben. Parteikollege Markus Söder unterstützt dies, hat darüber hinaus aber noch einen eigenen Ansatz für Bayern: "Unsere Polizei muss Drohnen sofort abschießen können", sagt er am Freitagmorgen zur "Bild". Man plane ein "Schnellgesetz".
Doch beide stehen vor einem Dilemma, das man so zusammenfassen könnte und dem sie mit ihren Ideen nur bedingt begegnen können: Die Polizei darf Drohnen abwehren, kann es aber nicht – die Bundeswehr kann, darf es aber nicht.
Polizei hat nicht die Mittel, um Drohnen abzufangen
In Deutschland ist die Polizei für die innere Sicherheit sowie zur Gefahrenabwehr zuständig. Das bedeutet konkret, dass illegale Drohnenflüge in den Aufgabenbereich der Polizist:innen des betroffenen Bundeslandes fallen. Es sei denn, es geht um Orte, an denen die Bundespolizei zuständig ist – das sind etwa Bahnhöfe, aber auch Flughäfen.
Was genau in dem von Söder angekündigten "Schnellgesetz" für Bayern stehen soll, ist nicht bekannt. Vielleicht, dass die Landespolizei bei Drohnen an Orten tätig werden können soll, die eigentlich der Bundespolizei zustehen? – Das ist jedoch reine Spekulation.
Doch ganz egal, welche Polizist:innen zuständig sind, es gibt ein entscheidendes Problem: Wie sollen sie Drohnen abwehren? Die Polizei hat nicht die Mittel, um vorzugehen, denn diese müssten abgefangen oder abgeschossen werden.
Das nötige Gerät dafür hätte die Bundeswehr. Allerdings ist die nicht zuständig, sondern die Polizei.
Die Aufgabe der Bundeswehr ist es nämlich, das Land zu verteidigen. Damit die Bundeswehr tätig sein darf, reichen die aktuellen Drohnensichtungen nicht aus. Bei weitem nicht, wie die Expertin für Drohnenabwehr der ARD, Verene Jackson, sagt.
Ein Abschuss "wäre nur in Szenarien denkbar, die praktisch schon einem Krieg gleichkommen, denn hier zieht das Grundgesetz sehr enge Grenzen", sagt die Juristin an der Universität der Bundeswehr in München.
Bundeswehr-Einsatz im Inland nur in engen Grenzen möglich
Natürlich gibt es auch Fälle, in denen die Soldat:innen der Polizei bei ihrer Arbeit helfen dürfen; Amtshilfe nennt man das. Das ist nach dem Grundgesetz bei der "Katastrophenhilfe" – danach wurde die Bundeswehr etwa im Rahmen der Corona-Pandemie im Inland eingesetzt – und bei einem "inneren Notstand" der Fall. Bei einem Überflug einer unbewaffneten Drohne ist beides aber nicht anzunehmen.
Unter die Katastrophenhilfe fällt auch die Abwehr eines "besonders schweren Unglücksfalls". Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland aber sehr hochgelegt: Es bräuchte eine "ungewöhnliche Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes". Und, selbst wenn diese vorläge, müsste zunächst der Bundestag über den Einsatz entscheiden.
Innenminister Dobrindt plant, das Luftsicherheitsgesetz zu ändern. Für den Fall, dass die Bundeswehr der Polizei helfen darf, darf diese die Drohne auch lediglich "zur Landung zwingen" oder "Warnschüsse abgeben", so steht es in Paragraf 14 Luftsicherheitsgesetz, der die Fälle der Amtshilfe nach dem Grundgesetz konkretisiert. Dobrindt will auch den Abschuss möglich machen.
Das ändert aber nichts daran, dass eben erst einmal ein "besonders schwerer Unglücksfall" vorliegen muss.