Ihre Arbeit war Mitauslöser für eine bundesweite Debatte über die Zukunft der Politik. Monika von der Lippe ist eine der Wegbereiterinnen für die Frauenquote bei Wahlen. Und zu Beginn des Jahres feierte sie einen großen Erfolg für ihre Sache.
Ab 2020 werden in Brandenburg zu 50 Prozent Frauen und zu 50 Prozent Männer antreten. Die Parität ist Pflicht. Seitdem diskutiert das ganze Land über die neuen Regeln zur Wahl. Die einen kämpfen für mehr Gleichheit, die anderen sehen genau diese bedroht. Garantiert ist das Recht für alle im Grundgesetz.
Im Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es kurz: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" – klingt nach einer klaren Sache, ist in der Praxis aber manchmal wesentlich schwerer zu klären. Schließlich bedeutet "Gleichheit" bekanntlich für jeden etwas anderes. Bisher etwa zwischen vielen Männern und Frauen.
Der Artikel macht deshalb gleich mehrere Baustellen auf. Nicht nur die allgemeine Gleichheit wird festgeschrieben. Auch das Diskriminierungsverbot, das Verbot, behinderte Menschen zu benachteiligen, wird hier festgelegt. Und eben in Art. 3 (2) die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Der Staat muss hier sogar bestehende Nachteile aktiv beseitigen. Solche aktiven Aufgaben stehen nicht oft im Grundgesetz.
Vor allem Grüne und Linke kämpfen Deutschland weit dafür, dass mehr Frauen ins Parlament kommen. 50 Prozent der Deutschen sind Frauen, aber nur ein Drittel von ihnen sitzt im Parlament. Das müsse sich ändern, und der Artikel 3 gebe ihnen Deckung. Der Staat muss für Gleichheit sorgen.
Auf der anderen Seite stehen Kritiker, die sagen. Der Artikel 3 garantiere auch den Schutz vor Diskriminierung. Weder dürfe ein Gesetz Parteien die Aufstellung ihrer Listen vorschreiben, noch wäre es gegenüber Kandidatinnen und Kandidaten fair. Denn sei die Quote voll, könne nicht mehr antreten, wer will. Schließlich gebe es verhältnismäßig mehr männliche Kandidaten auf einen Quotenplatz, als weibliche. Das schaffe ungleichen Chancen, aufgestellt zu werden.
Der Streit um die Auslegung des Artikel 3 in diesem Fall ist noch immer nicht geklärt. Die kleine Piratenpartei hat bereits eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht. Ihr Argument: Es gibt überhaupt nicht genug Frauen bei den Piraten, um die Quote zu erfüllen.
Für Monika von der Lippe ist Brandenburgs Plan erst der Anfang. Gegenüber watson sagte sie: "Ich hoffe, dass der Bund und die Länder bald mit weiteren Initiativen folgen werden".
Auf die Bedeutung von Artikel 3 angesprochen betont sie, dass er als wichtigster Teil im Grundgesetz für die Gleichheit stehe. Dem damit einhergehenden Förderauftrag des Staats gegenüber Frauen sei Brandenburg mit seiner Quote für Wahlen schlicht nur nachgekommen.