In diesen Tagen ist zwischen Sympathisanten der AfD und ihren Kritikern ein bizarrer Streit entbrannt. Mit verfremdeten Marken-Plakaten machen die beiden Lager auf deutschen Straßen gegeneinander Stimmung.
Dr. Andreas Brommer, Markenrechtsexperte bei der Kanzlei "Kleiner Rechtsanwälte" aus Stuttgart, bezweifelt, dass die Unternehmen vor Gericht Erfolg haben werden.
Laut Brommer seien die Aktionen der Aktivisten nämlich gar keine Markenverletzung – ein Handeln "im geschäftlichen Verkehr" beim Fälschen der Plakate könne man den Aktivisten nämlich nicht vorwerfen. (§ 14 Abs. 2 Satz 1 MarkenG)
Brommer: "Es scheint ja so zu sein, dass die Leute hinter diesen Aktionen rein ideelle oder politische Absichten verfolgen." Anders wäre es, wenn jemand mit den Plakaten Geld verdienen wollte.
Für den Markenrechts-Experten ist diese politische Instrumentalisierung von Marken etwas Neues. Ein gewisses Risiko müssten einige der Plakatfälscher dennoch fürchten, so Brommer.
Ein Ansatzpunkt für die verärgerten Unternehmen könnte nämlich das Urheberrecht sein, das kein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraussetzt. Doch auch dann droht ein komplizierter Rechtsstreit – denn die Aktivisten könnten sich im Gegenzug auf ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung berufen. Pepsi wollte auf watson-Anfrage lediglich mitteilen: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit zu konkreten rechtlichen Schritten keine Auskunft geben können."
Ein wenig Hoffnung gibt es für Pepsi dennoch – Brommer: "Setzen sich die Unternehmen dennoch durch, könnten die Aktivisten von einem Gericht zur Unterlassung verurteilt werden und sogar Schadensersatz leisten müssen."
Bis dahin ist es ein weiter Weg. Allerdings ist der Advent ja aber auch noch lang.