Verfassungsschutz akzeptiert Urteil zum "Prüffall AfD" – das heißt das jetzt
08.03.2019, 10:4708.03.2019, 10:52
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Am 8. März wird watson zur Frau. Und das 24 Stunden lang. Am Internationalen Frauentag werden wir ausnahmslos Frauenabbilden, thematisieren und porträtieren. Trump, Hoeneß oder Kollegah haben dann Pause. Und ja, das wird auch Zeit. Auch auf watson.de sind Frauen in der Regel unterrepräsentiert. Und das liegt nicht nur an der Welt, in der wir leben, sondern auch an uns. Aber wir wollen besser werden. Heute ist ein guter Tag, um dafür ein Zeichen zu setzen.
Der Verfassungsschutz darf zwar prüfen, ob es bei der AfD Hinweise
auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung
gibt. Öffentlich ankündigen dürfe er das aber nicht, hat ein Gericht
entschieden. Die Behörde beugt sich jetzt dieser Entscheidung.
Der Verfassungsschutz will mit der AfD nicht weiter
vor Gericht darüber streiten, ob der Nachrichtendienst die Partei als
"Prüffall" bezeichnen darf oder nicht. Das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) teilte am Freitag mit, es werde die
Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der
Behörde die Nennung als "Prüffall" untersagt hatte. Stattdessen will
sich die Behörde nach Angaben ihres Präsidenten Thomas Haldenwang
darauf konzentrieren, den rechtsnationalen Parteiflügel und die
Nachwuchsorganisation der AfD zu durchleuchten.
Das Gericht hatte im Februar einem Eilantrag der Partei stattgegeben.
Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der
Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies
öffentlich gemacht hatte. Dies habe "einen stigmatisierenden
Charakter", monierte die Partei.
Auch das Gericht vertrat die Auffassung, der Bezeichnung "Prüffall"
komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Dieser Eingriff
in die Rechte der AfD sei "rechtswidrig und auch unverhältnismäßig".
Dass der Verfassungsschutz nun auf eine Beschwerde vor dem
Oberverwaltungsgericht in Münster verzichtet, begründete er damit,
dass die Klärung von Rechtsfragen zur Reichweite der
Öffentlichkeitsarbeit des BfV nicht weiter "vom eigentlichen Thema
ablenken" solle. Verfassungsschutz-Präsident Haldenwang erklärte:
"Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden Teilorganisationen "Der Flügel" und "Junge Alternative" zu beobachten."
Dabei spielten unter anderem die programmatische
Ausrichtung, die Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen
und die öffentlichen Äußerungen führender Protagonisten eine wichtige
Rolle. Der Verfassungsschutz wolle "die Öffentlichkeit zu gegebener
Zeit über den Fortgang dieser Bearbeitung unterrichten".
AfD-Chef Jörg Meuthen hatte nach der Entscheidung des Kölner Gerichts
erklärt, damit sei die "politisch motivierte Instrumentalisierung"
des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.
Wann ist eine Partei ein Prüffall?
Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt.
Haldenwang hatte am 15. Januar in einer Pressekonferenz öffentlich
gemacht, dass die Gesamtpartei für den Verfassungsschutz nun ein
"Prüffall" sei, der Flügel und die Junge Alternative würden als
"Verdachtsfall" behandelt. Bei einem Verdachtsfall stehen dem
Verfassungsschutz weitreichendere Mittel zur Verfügung, um
Erkenntnisse über eine Gruppierung zu gewinnen.
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