Nach dem Ampel-Aus war abzusehen, dass die Rot-Grüne Minderheitsregierung ohne ihren Ex-Partner FDP nicht mehr viele Projekte im Bundestag umsetzen kann. Denn auch die Union zeigte bei den meisten Themen wenig Interesse an einer Zusammenarbeit.
Man wolle kein "Einwechselspieler" für die FDP sein, sagte etwa der CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz. Jetzt zeigt sich, welche Auswirkungen dieser Stillstand hat.
Denn der Bundestag hat die nächste Sitzungswoche abgesagt. Eigentlich sollte das Parlament vom 25. bis zum 29. November über den Haushalt beraten. Mit Stimmen von Union, SPD, Grünen und FDP strich der Bundestag die Sitzungen aus dem Kalender.
Diese argumentieren damit, dass die Woche verzichtbar sei und es im Dezember noch zwei vollständige Sitzungswochen für zeitkritische Vorhaben gibt. Dort soll es etwa um die Erhöhung des Kindergelds, die Verlängerung des Deutschlandtickets und über Steuererleichterungen gehen.
Der Haushalt ist jetzt aber erstmal vom Tisch. Im Bundestag gibt es für die Pläne der Rot-Grünen Minderheitsregierung keine Mehrheit. "Aber das bedeutet nicht Betriebsstillstand", sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, im Bundestag.
Die Linke wirft Union, SPD, Grünen und FDP Arbeitsverweigerung vor. Wenn es keinen Haushalt gebe, solle die Sitzungswoche zu einer normalen Woche mit Regierungsbefragung und Fragestunde umgewandelt werden, forderte der Linken-Abgeordnete Christian Görke.
So hätte die Opposition die Möglichkeit, Gesetzesentwürfe einzubringen und die Regierung zu kontrollieren. "Sie verweigern sich nicht nur Ihrer Arbeit, sondern lassen uns unsere Arbeit nicht machen", sagte Görke.
Auch beim BSW gab es Kritik an der Streichung der Sitzungswoche. Der Bundestag dürfe seine Arbeit nicht einstellen, "nur weil eine ohnehin unfähige Bundesregierung auseinanderfällt", sagte die Abgeordnete Jessica Tatti. Die AfD sprach sich ebenfalls gegen die Streichung der Sitzungswoche aus.
Da die Aufstellung des Haushaltes damit offiziell gescheitert ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer sogenannten "vorläufigen Haushaltsführung" kommen. Dadurch wird der Haushalt des vergangenen Jahres provisorisch fortgeführt.
Konkret bedeutet das, dass die Bundesregierung jeden Monat ein Zwölftel des Vorjahresbudgets ausgeben darf. Dieses Verfahren wird häufig auch nach den Bundestagswahlen (wenn sie im Herbst stattfinden) angewandt, falls die neue Regierung noch nicht zu den Haushaltsverhandlungen gekommen ist.
Der Bundestag sollte eigentlich ebenfalls den Nachtragshaushalt für 2024 beschließen. Ein solcher ist nötig, wenn die Bundesregierung in einem Jahr nicht mit den Geldern aus dem Haushalt ausgekommen ist. Auch dieser ist durch die Streichung der Sitzungswoche jetzt offiziell gescheitert.
Der neue Finanzminister Jörg Kukies (SPD) ist aber zuversichtlich, dass er auch ohne Nachtragshaushalt eine Punktlandung bei den Finanzen hinbekommt. Er möchte laut "Spiegel" zehn Milliarden Euro an Fördermitteln, die für die vorerst gescheiterte Ansiedlung des Chipherstellers Intel vorgesehen waren, verwenden, um dieses Finanzloch zu schließen.
Eine andere Möglichkeit, ohne einen Nachtragshaushalt auszukommen, wäre die sogenannte "Haushaltssperre". Diese könnte vom Finanzminister beschlossen werden. Ein solcher Verwaltungsakt sollte nicht mit dem aus den USA bekannten "Shutdown" verwechselt werden. Dort darf die US-Regierung dann gar kein Geld mehr ausgeben.
In Deutschland würden alle Ausgaben, zu denen die Bundesregierung gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, trotzdem weiterlaufen. Das betrifft etwa Sozialleistungen, die Gehälter von Beamt:innen oder Zuschüsse an die EU oder die UN. Auch schon begonnene Projekte, wie etwa Sanierungen, würden nicht gestoppt werden.
Es würden lediglich alle freiwilligen Ausgaben der Bundesregierung abgebrochen werden. Darunter fallen etwa Subventionen und Förderprogramme. Bereits genehmigte Gelder, wie etwa Zuschüsse für Wärmepumpen, würden allerdings auch noch ausgezahlt werden.
Finanzminister Kukies geht laut "Spiegel" fest davon aus, dass es nicht nötig sein wird, auf dieses Mittel zurückzugreifen.