Bei einer Bedürftigkeitsprüfung prüft der Staat die Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers. Das passiert derzeit bereits bei der Grundsicherung im Alter, der Hilfe zur Pflege, Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld. In einer solchen Bedürftigkeitsprüfung werden bisherige Einnahmen des Antragstellers angerechnet. Weil darunter etwa auch Einnahmen aus Versicherungen, Renten, und der eigenen Vermögens- und Wohnsituation betrachtet werden, gilt die Bedürftigkeitsprüfung bei vielen als unbeliebt. (
mdr.de)