"... Die höchste Form der Organisation wäre es, wenn der Staat dabei hilft." Mit diesen Worten hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat seine Linie verteidigt, dass Schwerkranke vorerst keine amtliche Erlaubnis zum Kauf von Medikamenten zur Selbsttötung bekommen sollen.
Der Bundesgesundheitsminister bezieht sich dabei auf ein 2015 beschlossenes Verbot der organisierten Sterbehilfe, sagte der CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Das ist für mich handlungsleitend", so der Minister weiter.
Aktueller ist jedoch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von März 2017 (wir berichteten), wonach der Staat Schwerkranken und Sterbewilligen "in extremen Ausnahmesituationen" ein Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden darf. Auf dieses stützt sich auch die FDP und fordert unterdessen eine Eingrenzung, sodass "für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage" der Erwerb eines Betäubungsmittels für eine Selbsttötung ermöglicht werden soll.
Das Bundesgesundheitsministerium wies im vergangenen Jahr aber das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an, entsprechende Anträge von Bürgern abzulehnen. Die Behörde entschied bisher über 93 von 123 vorliegenden Anträgen - und lehnte alle ab.
(mr/dpa)