Sie lassen einen irgendwie ratlos zurück. Plakate an Bus- oder S-Bahnhöfen, die Migranten zur freiwilligen Rückkehr aufrufen. "Dein Land. Deine Zukunft. Jetzt!", ist darauf zu lesen. "Bis zum 31.12.2018 bis zu zwölf Monate zusätzlich Wohnkosten sichern."
Was klingt wie eine Aktionswoche bei der Fastfood-Kette, ist eine Werbeaktion des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das in den Geschäftsbereich des Innenministeriums fällt. Den Rückkehraufruf gibt es auf Englisch, Farsi, Französisch, Arabisch, Russisch, Türkisch, Kurdisch-Kurmanci oder Paschtu.
Die Kampagne ist Teil des Bundesprogramms "StarthilfePlus". Asylsuchende bestimmter Herkunftsländer, die sich dazu verpflichten auszureisen, können in mehren Stufen finanzielle Untersützung beantragen. Seit 2015 nehmen solche durch den Bund geförderte Programme, die den in Deutschland Ankommenden Anreize bieten, in das Herkunftsland zurückzukehren oder in einen aufnahmebereiten Staat weiterzuziehen, zu. "StartHilfePlus" ist da nur der jüngste Ableger einer umfassenden Strategie der Bundesregierung, Menschen die Weitereise schmackhaft zu machen.
In das "StarthilfePlus"-Rückkehrportfolio des BAMFs gehört beispielsweise eine "Rückkehrhotline". Auch kann eine "Erklärung über die Rücknahme des Asylantrags" auf der Internetseite des BAMF heruntergeladen werden.
Doch hinter der "freiwilligen Rückkehr" steckt der Verzicht auf Rechte, die Asylsuchenden zustehen.
Nimmt ein Asylsuchender an der "StarthilfePlus" teil, verzichtet er "auf die Weiterführung des Verfahrens zum Zwecke der Anerkennung als politischer Flüchtling oder Asylberechtigte". Und: "Soweit bereits eine Entscheidung im Asylverfahren ergangen ist, wird auf die Einlegung von Rechtsmitteln zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten verzichtet."
Übersetzt heißt das: Beantragt ein Asylsuchender "StarthilfePlus", verzichtet er darauf,
Die Plakat-Aktion verdeutliche nur den zynischen Grundton, der von Amtsseite eingerissen sei, sagt der Leiter der Abteilung Rechtspolitik von Pro Asyl Jürgen Bernd Mesovic watson.
Das BAMF habe primär die Aufgabe, ein faires Asylverfahren durchzuführen, sagt Mesovic weiter. Das sieht er in Gefahr. „Wenn dieselbe Behörde bereits bei der Antragstellung auf das Thema der Rückkehr verweist, dann ist das absichtlich verunsichernd. Damit wird die Idee einer ergebnisoffenen Perspektivberatung ad absurdum geführt“, kritisiert Mesovic. Diese sei erstens unabhängig und erfolge in der Regel nicht im zeitlichen Zusammenhang mit der Asylantragstellung. „Wir gehen davon aus, der das BAMF unmöglich in Doppelfunktion im Verfahren entscheiden und schon zuvor ergebnisoffen beraten kann.“
Im BAMF und im Innenministerium sieht man das offensichtlich anders.