Wenn israelische Flaggen bei Demonstrationen angezündet werden, ist das nicht strafbar – noch nicht.
Denn: Die große Koalition treibt ein Verbot voran, das Verbrennen von Israel-Flaggen in Deutschland unter Strafe zu stellen. Im Januar hatten Union, SPD, Grüne und FDP gemeinsam einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Obmann der Unionsfraktion im Rechtsausschuss, Jan-Marco Luczak (CDU), hat Justizministerin Katarina Barley (SPD) nun aufgefordert, endlich einen rechtssicheren Gesetzentwurf vorzulegen.
Wie ist die Rechtslage?
Das Verbrennen von Flaggen ist nur dann strafbar, wenn sie offiziell gehisst wurden, also zum Beispiel vor einer Botschaft (Strafgesetzbuch Paragraf 104). Wer selbst mitgebrachte Flaggen auf Demos anzündet, dem drohen keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Hintergrund: Im Dezember 2017 wurden auf Demos in Berlin israelische Flaggen verbrannt.
Auch an Schulen kam es zuletzt zu antisemitischen Angriffen:
"In
Deutschland ist kein Platz für Antisemitismus, nirgendwo", sagte Jan-Marco Luczak zu watson. "Nicht in Schulen, nicht in sozialen Netzen und auch nicht auf Demonstrationen."
"Für mich gehört dazu auch, das öffentliche Verbrennen der israelischen Flagge als manifestierter Ausdruck von Judenhass unter Strafe zu stellen. Gerade in diesen Zeiten, müssen wir ein klares Stoppsignal setzen, auch an diejenigen, die als Schutzsuchende oder Zuwanderer zu uns kommen. Es ist Zeit, zu handeln."
Jan-Marco Luczak (CDU)Bild: privat
Aber ist ein Verbot rechtlich möglich?
Auf Anfrage von Johannes Fechner, dem rechtspolitischen Sprecher der SPD, wurde das durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags geprüft.
Das Gutachten gibt dem Antrag Rückendeckung:
"Ein Strafbestand, der die Verunglimpfung allein der israelischen Flagge unter Strafe stellt, könnte mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sein."
Das Fazit aus dem aktuellen Gutachten, das watson vorliegt:
Bild: Deutscher Bundestag
Normalerweise ist die Verbrennung einer Flagge durch die freie Meinungsäußerung geschützt. In Deutschland gibt es jedoch eine Sonderregelung (die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung), die sich auf "propagandistische Gutheißung des nationalsozialistischen
Regimes" bezieht.
Israel gilt im Gutachten als Sonderfall:
Bild: Deutscher Bundestag
Ob das Verbrennen der israelischen Flagge darunter fällt, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Dafür gibt es bislang jedoch keinen Termin.
Im Bundestag ist man sich sonst übrigens eher selten einig:
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