Das "Schmähgedicht" des TV-Entertainers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt in weiten Teilen verboten.
Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag in Hamburg. Es musste im Wesentlichen darüber urteilen, ob das Gedicht durch die Freiheit der Kunst erlaubt ist oder gegen die Menschenwürde verstößt.
Erdogan hatte das Gedicht komplett verbieten lassen wollen. Das OLG schloss sich der Entscheidung der Vorinstanz an, die der Klage Erdogans am 10. Februar 2017 teilweise stattgegeben und verboten hatte, dass bestimmte "ehrverletzende" Passagen des Textes wiederholt werden.
Böhmermann hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) vorgetragen und den türkischen Präsidenten Erdogan darin unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.
Der Senat des Oberlandesgerichts machte schon zuvor deutlich, dass es sich bei dem umstrittenen Gedicht um Satire handele. Satirefreiheit sei aber nicht grenzenlos, sagte Richter Buske im Februar. Wenn sie in die Menschenwürde eingreife, stoße sie an ihre Grenzen.
(fh/dpa/tol)