Wenn die Aussagen des AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen stimmen, könnte es teuer werden für die AfD. In der Affäre um Parteispenden drohen der rechtspopulistischen Partei nach Aussage Meuthens Strafzahlungen in Höhe von rund 400.000 Euro.
In beiden Fällen setzt die Bundestagsverwaltung laut Meuthen eine Strafzahlung in dreifacher Höhe des Betrages an. Er sagt: "Zusammen wären es dann 402.900 Euro. Wir werden, sollte die Bundestagsverwaltung eine solche Strafzahlung tatsächlich festlegen, dagegen sofort Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vor Gericht gehen."
Es handele sich "um keine Spenden im Sinn des Parteienrechts", betonte der AfD-Vorsitzende mit Blick auf die Gratisleistungen der Werbeagentur. "Und dies ist nicht meine persönliche Meinung, sondern die sorgsam gutachterlich gesicherte Rechtsauffassung meiner Partei." In seinem Fall habe sich die Wahlkampfhilfe so zusammengesetzt:
Meuthen ist Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl am 26. Mai, Reil steht auf Listenplatz 2.
Meuthen versicherte in der "Welt": "Ich habe weder von der Goal AG noch von deren Geschäftsführer Alexander Segert jemals Geld erhalten, noch habe ich einen Auftrag erteilt oder einen Vertrag geschlossen." Er habe lediglich im Februar 2016 eine Freistellungserklärung für die Goal AG unterzeichnet. Danach durfte die Firma sein Foto und seine Daten für werbende Zwecke verwenden. Auf dieser Basis habe die Goal AG Flyer und Plakate produziert sowie Zeitungsannoncen für ihn als Landtagskandidaten in seinen beiden Wahlkreisen Bretten und Backnang geschaltet.
"Nach Auskunft Segerts (...) gab es wohl zehn Unterstützer, die die Goal AG mit Beträgen zwischen 6.000 und 9.700 Euro unterstützt haben. Es handelt sich durchweg um Deutsche im Sinne des Grundgesetzes beziehungsweise dem gleichgestellte Staatsbürger von EU-Mitgliedsländern", sagte Meuthen weiter und versicherte, er sei mit keinem dieser Unterstützer persönlich bekannt.
Außerdem steht die Frage im Raum, ob einer der Spender womöglich mehr als 10.000 Euro gespendet hat. Ab diesem Betrag müssen Spender dem Bundestag namentlich genannt werden.
(pb/dpa)