Eigentlich sollte am heutigen Mittwoch ein Urteil fallen. Die zwei Frauenärztinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász mussten sich vor dem Amtsgericht in Kassel verantworten. Sie hatten auf der Internetseite ihrer Praxis über Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch informiert.
Die Ärztinnen plädierten auf Freispruch. Zur Anklage kam es, weil die Staatsanwaltschaft in dem Hinweis auf der Homepage einen Verstoß gegen den umstrittenen Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs sah. Er verbietet Ärzten, Abtreibungen öffentlich anzubieten und für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.
Der Prozess aber wurde nun unterbrochen. Die Gynäkologin Nora Szász stellte gegen den Vorsitzenden Richter des Amtsgerichts Kassel am Mittwoch einen Befangenheitsantrag. Es fehle das Vertrauen, dass rechtsstaatlich verhandelt werde, sagte Szász.
Auslöser war ein Antrag der Verteidigung gewesen, einen Sachverständigen zu den Folgen der Restriktion von Abtreibung zu hören. Der Richter hatte das wiederholt abgelehnt. Nun wird ein anderer Richter des Amtsgerichts entscheiden, ob der Vorwurf der Befangenheit berechtigt ist. Einen Termin für eine Fortsetzung der Verhandlung gab es noch nicht.
Zur Anklage kam es, weil zwei Abtreibungsgegner die Frauen angezeigt hatten. "Einer betreibt eine Seite namens 'Babycaust', auf der Abtreibungen mit dem Holocaust verglichen werden. Der andere ist ein junger Student aus Kleve", sagte Natascha Nicklaus watson am Tag vor dem Gerichtstermin.
Der Klever Student hatte der "Taz" in einem Interview seine Motivation offenbart. Er wolle sich damit vor "linken Abtreibungsbefürwörtern" schützen. Gerade als Mann sei er in solchen Fragen besonders objektiv.
Die angeklagte Ärztin Nicklaus kritisierte im watson-Interview, dass es keine neutrale Informationen über Schwangerschaftsabbrüche im Internet gebe. Sie wolle ihren Patenten signalisieren, "dass sie sich in jeder Lebenslage, mit jedem Problem und insbesondere im Rahmen einer Konfliktschwangerschaft vertrauensvoll an uns wenden können."
Die Information über den Schwangerschaftsabbruch wolle sie im Internet stehen lassen: "Erstens sind wir uns keiner Schuld bewusst und zweitens halten wir es für erforderlich, dass auch Ärzte über Schwangerschaftsbrüche informieren."
Bereits 2017 wurde die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage via Link über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte.
Vor dem Gerichtssaal zeigten sich Gegner des Paragrafen 219a mit den Ärztinnen solidarisch. Kundgebungen wurden abgehalten, das Recht auf Information ausgerufen. Die Gynäkologinnen selbst wurden mit Applaus im Gerichtssaal empfangen.
Die Gegner des Paragrafen 219a fordern ein Recht auf Information. Es gehe nicht um die Frage "Für" oder "Gegen" Abtreibungen, sondern darum, wie sich Frauen darüber bestmöglich informieren können. Gerade Ärzte fordern mehr Rechtssicherheit.
Bundesweit gibt es immer weniger Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Zahl sei seit 2003 um 40 Prozent auf 1.200 Einrichtungen zurückgegangen, berichtete das ARD-Magazin "Kontraste" . Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte dem Magazin:
Er forderte ein Eingreifen der Politik. Für die Bundesärztekammer sei Druck militanter Abtreibungsgegner ein Grund für die Entwicklung.
Das sieht auch der Beratungsverband Pro Familia so. Er hat die Politik zu Gesetzesänderungen aufgefordert. Die Organisation kritisierte, dass der Paragraf 219a "bereits sachliche Informationen" für Betroffene unter Strafe stelle.
Die Änderung des umstrittenen Paragrafen 219a steht schon lange auf der Agenda. Aus Rücksicht auf die Koalitionsverhandlungen mit der Union hatte die SPD allerdings im Februar darauf verzichtet, einen eigenen Antrag einzubringen. Man wollte keinen vorkoalitionären Bruch riskieren. Die SPD stellte ihren Gesetzesentwurf vorerst nicht zur Abstimmung. Stattdessen soll Justizministerin Katarina Barley einen Gesetzentwurf zur Reform des Strafrechtsparagrafen 219a vorlegen, der auch in der Union Zustimmung findet.
Die SPD hofft auf einen Kompromiss mit der Union. Die hat allerdings in Paul Ziemiak und Jens Spahn prominente Gegner. Jens Spahn unterstellte Gegnern des Werbeverbots für Abtreibungen im März dieses Jahres in der "Bams", sie setzten sich mehr für das Leben von Tieren ein als für ungeborene Kinder.
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sagte der "ARD", sie möchte nicht, dass auf der Homepage von Ärzten Abtreibungen als Leistungen neben Krebsvorsorge und Ultraschall stehe.
Für den Fall, dass ein gefundener Kompromiss hinter den ursprünglichen SPD-Entwurf zurückbleibt, fordert der Juso-Vorsitzende, Kevin Kühnert, von der SPD-Fraktionsführung im Bundestag, die Abstimmung über den Paragrafen 219a freizugeben. Auch immer mehr SPD-Abgeordnete bringen die Aufhebung des Fraktionszwangs ins Gespräch.
FDP, Grüne und Linke wollen eigene Gesetzesvorschläge einbringen. Die FDP kündigte einen eigenen Antrag zum Paragrafen 219a an. Sie plädiert für eine Änderung des Paragrafen. Die "grob anstößige Werbung“ soll unter Strafe gestellt wird. Katja Suding, Fraktionsvize der FDP, twitterte:
Die Bundestagsabgeordnete der Grünen Ulle Schauws will den Paragrafen ganz streichen und fordert einen Paradigmenwechsel. Das sieht auch die Linkspartei so. Die AfD macht sich für eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen stark.
(ts mit dpa/afp)