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Dänemark verbietet Burka und Nikab in der Öffentlichkeit

Dänemark verbietet Burka und Nikab in der Öffentlichkeit

31.05.2018, 13:1531.05.2018, 13:36

In Dänemark darf man sein Gesicht von August an in der Öffentlichkeit nicht mehr verhüllen.

Das am Donnerstag vom Parlament mit 75 Ja-Stimmen bei 30 Gegenstimmen angenommene Verbot soll vor allem gegen Gesichtsschleier wie Burka und Nikab wirken, bezieht aber auch Hüte, Mützen, Schals, Masken, Helme und künstliche Bärte ein, die das Gesicht stark verdecken. Weiter erlaubt ist es allerdings, sich an kalten Tagen den Schal weit ins Gesicht zu ziehen oder zu Karneval Masken zu tragen.

In Dänemark tragen laut Reuters Schätzungen zufolge etwa 200 Frauen Burka oder Nikab.

Diese Strafen drohen bei Verstößen gegen das Verhüllungsverbot:

  • Beim ersten Verstoß droht eine Strafe von umgerechnet 135 Euro.
  • Wird man zum vierten Mal erwischt, kostet es rund 1350 Euro.

Niemand werde gezwungen, die Burka auf der Straße abzunehmen, sondern lediglich nach Zahlung der Strafe aufgefordert, nach Hause zu gehen, hatte Justizminister Søren Pape Poulsen zuvor erklärt.

Dänemark ist nicht das einzige europäische Land mit einem Verhüllungsverbot. Als erstes führte 2011 Frankreich eine entsprechende Regelung ein. Auch in Österreich darf das Gesicht seit dem vergangenen Herbst nicht mehr verhüllt werden.

Wie funktioniert das Verbot bislang in Frankreich?

Dort ist eine Frau vom Strafgericht Toulouse im Mai zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden, weil sie ihren Gesichtsschleier bei einer Polizeikontrolle nicht ablegen wollte und die Beamten beschimpft haben soll.

Im April hatte sie sich bei einer Polizeikontrolle in Toulouse geweigert, ihren Nikab abzulegen. Die Frau wurde wegen Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum verurteilt sowie wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Sie legte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung ein. Ihr Anwalt gab an, seine Klientin sei am Tag der Festnahme gewaltsam in den Polizeiwagen gezerrt worden. Gegen die Beamten sei Beschwerde eingelegt worden.

Die Frau sagte dem Radiosender France 3, sie sei "extrem wütend" über das Urteil – auch weil sie sich bisher nichts habe zu Schulden kommen lassen. 

Die Verurteilte: 

"Wegen meines Kopftuchs wird mit dem Finger auf mich gezeigt. Die Verschleierung ist und bleibt Teil der Religionsfreiheit."

(yp/dpa/afp)

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