Carles Puigdemont hat über seine deutschen Anwälte juristische Schritte gegen den am Dienstag von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein beantragten Auslieferungshaftbefehl eingeleitet.
Carles Puigdemont und seine Strafverteidiger vertrauen auf eine unabhängige und sachgerechte Prüfung durch das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig, dem sie ihre weiteren Einwände gegen die Auslieferung im Detail vortragen werden. Eine Sprecherin des OLG teilte in Schleswig mit, dass der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft am Vormittag eingegangen sei und der Erste Strafsenat sich bereits mit dem Fall befasse.
Puigdemont war am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise auf der Autobahn A7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Die spanische Justiz wirft ihm unter anderem "Rebellion" vor. Der Politiker hatte sich im vergangenen Herbst im Zuge des verbotenen Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien ins Exil nach Belgien geflüchtet.
Das Amtsgericht Neumünster entschied am 26. März, dass Puigdemont weiter im Gewahrsam bleibt. Puigdemonts spanischer Anwalt ist weiterhin davon überzeugt, dass die Justiz in Deutschland die Übergabe des 55-Jährigen an Spanien ablehnen wird.
Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hatte am Dienstagvormittag beim Oberlandesgericht in Schleswig einen Auslieferungshaftbefehl für den katalanischen Separatistenführer beantragt.
Die Beantragung eines Auslieferungshaftbefehls sei zu erwarten gewesen, sagte Jaume Alonso-Cuevillas am Dienstag dem Radiosender RAC1. Er erwarte aber eine Zurückweisung des Antrags.
Der Anwalt betonte, es handele sich hier "aufgrund der politischen Dimension und der Verletzung der Grundrechte (Puigdemonts) in dessen Heimatland um einen außerordentlichen Fall".
(hd/ dpa)