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Schwangerschafts-Abbrüche: Bundestag trägt historische Verantwortung

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Friedrich Merz sieht keine Notwendigkeit, die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen asap umzusetzen. Bild: imago images / Chris Emil Janßen
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Abstimmung zu Schwangerschafts-Abbrüchen: Bundestag trägt historische Verantwortung

06.12.2024, 07:57
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Sowohl Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als auch andere Abgeordnete von SPD und Grünen halten es für sinnvoll, Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland bis zur zwölften Woche zu legalisieren. Eine entsprechende Empfehlung hatte auch eine Kommission an Expert:innen im April in einem Bericht geäußert.

Friedrich Merz, der doch eigentlich stets um das Loswerden seines frauenfeindlichen Image' bemüht ist, hält den am Donnerstag im Bundestag zu diskutierenden Antrag hingegen für "polarisierend". Er will die Entscheidung lieber auf einen Termin nach den Bundestagswahlen im Februar verschieben, muss man ja nicht überstürzen, sowas wie Frauenrechte.

Wäre der CDU-Alphamann aber tatsächlich an einer Politik für Frauen interessiert, würden er und seine Fraktion dem Antrag einfach zustimmen – und damit weiblichen Personen jene Selbstbestimmung zugestehen, die sie seit Jahren verdienen.

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Schwangerschaftsabbrüche: Und wieder vergisst man die Frau

Wie ist die Rechtslage zu Abtreibungen aktuell? Im Moment ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn die betroffene Frau sich vorab über Alternativen beraten lässt.

Ansonsten ist eine Abtreibung ausschließlich im Falle einer Vergewaltigung oder bei Gefahren für das Leben der Schwangeren straffrei. Dabei können die Gründe für einen entsprechenden Wunsch von Frauen, abtreiben zu können, so vielfältig sein wie die Sprüche, die sich die Entscheidenden in solchen Fällen von Männern anhören müssen.

Gerade weil ein Großteil der betroffenen Frauen schon Mutter ist und sich oft auch aus finanziellen Gründen gegen ein weiteres Kind entscheidet, wirken viele der Gegenargumente in Bezug auf eine angebliche Zerstörung der familiären Werte in der Gesellschaft haltlos. Doch auch jungen Frauen ohne bestehende Familie sollte das Recht auf reproduktive Freiheit gewährt werden, unabhängig von ihren Beweggründen für oder gegen eine Schwangerschaft.

Denn, einmal aufgepasst, liebe Alphamänner: Nur weil Abtreibungen künftig nicht mehr als Straftat gelten könnten, werden nicht alle Frauen, für die ihr verächtlich das Wort "emanzipiert" aus der Stammtischschublade kramt, jeden Monat bei ihrer Gynäkologin um eine Abtreibung bitten und auf tatsächliche Verhütungsmittel verzichten.

Jede Frau kennt die Auswirkungen eines wankenden Hormonhaushalts. Schwangerschaftsabbrüche sind für die Patientinnen nicht nur körperlich, sondern auch psychisch eine enorme Belastung – egal, ob diese mittels eines Prozesses mit der Grusel-Bezeichnung Absaugen oder über eine vermeintlich kleine Pille durchgeführt werden.

Mehrheit der Deutschen für Abtreibungen bis zur 12. Woche

Und Friedrich Merz, der sich seinerseits vor einer angeblichen gesellschaftlichen Spaltung durch das Thema legale Schwangerschaftsabbrüche gruselt, scheint die Mehrheit der Deutschen noch nicht ganz verstanden zu haben. Denn diese zeigt sich von all den Negativ-Narrativen zuweilen unbeeindruckt.

In einer aktuellen Forsa-Umfrage sprechen sich 72 Prozent für eine Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen aus. Auswertungen anderer Meinungsforschungsinstitute kommen auf ähnliche Zahlen, auch unter konservativen (und AfD-)Wähler:innen überwiegen die befürwortenden Stimmen einer solchen Lösung.

Deshalb ein gut gemeinter Ratschlag an die CDU und vor allem an Sie, Herr Merz: Unterstützen Sie die Regierung in ihrem Antrag zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Denn auch, wenn das an so manchem Stammtisch Ihrer Partei nicht so aussehen mag: Frauen machen in Deutschland ziemlich genau die Hälfte der Bevölkerung aus. Heißt im 21. Jahrhundert: gut die Hälfte der Wahlberechtigten ist weiblich. Und Hand aufs Herz, wie gut kommen Sie bei denen aktuell an?

Rumänische Polizei vereitelt möglichen Angriff von bewaffneten Söldnern

Eigentlich hätte in Rumänien am vergangenen Sonntag die Stichwahl für das Präsidentenamt stattfinden sollen. Das Verfassungsgericht annullierte allerdings den ersten Wahlgang. Grund dafür war ein massiver Einfluss auf die Wahl aus dem Ausland.

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