Keine Streiks zu Weihnachten – Bahn und Gewerkschaft EVG einigen sich im Tarifstreit
15.12.2018, 08:1315.12.2018, 12:05
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Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft EVG haben sich
im Tarifkonflikt geeinigt. Es gebe einen Abschluss, bestätigten beide
Seiten am Samstagmorgen in Berlin.
Weitere Warnstreiks seien damit abgewendet. Zuerst hatte der
Bayerische Rundfunk von der Einigung berichtet.
Am Samstagvormittag wurde dann bekannt, dass die beiden Streikparteien sich auf eine Lohnerhöhung von insgesamt 6,1 Prozent in zwei Stufen geeinigt haben. Zum 1. Juli 2019 sollen die Löhne um 3,5 Prozent steigen, ein Jahr später noch einmal um 2,6 Prozent, wie die EVG am Samstag in Berlin mitteilte. Zudem erhalten die Beschäftigten im Februar eine Einmalzahlung von 1000 Euro.
Weiter ungelöst ist der Tarifkonflikt mit der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), die die Verhandlungen für gescheitert erklärt hat und zunächst in die Schlichtung müsste.
Am Montag hatte die EVG mit einem rund vierstündigen Warnstreik große Teile des Zugverkehrs lahmgelegt und Millionen Berufspendler getroffen. GDL-Chef Weselsky schloss am Freitag eine Schlichtung nicht mehr aus. Zu einem Streik darf die GDL nach geltender Vereinbarung erst nach dem Ende einer Schlichtung aufrufen.
Zum Auftakt vor zwei Monaten hatten die beiden Gewerkschaften 7,5 Prozent mehr Geld gefordert, die GDL für 24 Monate, die EVG nannte damals keine Wunschlaufzeit. Vor dem EVG-Warnstreik hatte die Bahn eine Einkommenserhöhung in zwei Stufen angeboten: 2,5 Prozent ab März 2019 und weitere 2,6 Prozent ab Januar 2020, dazu eine Einmalzahlung von 500 Euro, bei einer Vertragslaufzeit von 29 Monaten. Die Bahn legte der EVG und der GDL dann am Mittwoch ein neues Angebot vor. Nach Angaben von GDL-Chef Claus Weselsky sah es in der ersten Stufe ein Lohnplus von 3,2 Prozent vor – jedoch bei einer Laufzeit von 34 Monaten. Je länger die Laufzeit eines Vertrages ist, desto geringer fällt die effektive Lohnerhöhung auf ein Jahr gesehen aus.
Der Streik hatte in dieser Woche viele Menschen geärgert – unser Kommentar dazu: