Alexander Gauland und die AfD dürften mit ihrem Lehrerportal nicht weit kommen.imago
Keine Petzen für Deutschland – für Juristen ist das AfD-Lehrerportal illegal
13.10.2018, 11:22
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Die AfD hatte da wieder eine Idee, mit der sie gut zündeln konnte: Ein Portal soll Lehrer listen, die sich im Unterricht gegen rechts engagieren.
Doch geht das überhaupt rechtlich?
Nun haben Juristen haben den AfD-Vorstoß des Lehrerportals geprüft. Sie kommen zu dem Schluss:
"Eine Parteiseite kann nicht die Privilegien nach der Whistleblowing Rechtsprechung in Anspruch nehmen." Begründung: Bei groben Verstößen von Lehrern gegen die Neutralität gebe es die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde.
Das Versprechen, die Hinweise würden anonym bleiben, sei nicht zu halten. "Wenn mit Meldungen zu rechnen ist, hat jeder Lehrer einen Auskunftsanspruch", so die Juristen. Sonst liege ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung vor.
Fazit: Der Vorstoß ist nicht rechtens. Kontrollverlust bei der AfD.
Das Portal im juristischen Faktencheck
Das pädagogische Bild der AfD
Pädagogisch ist bei der AfD so manches schockierend. In Hessen etwa wirbt ein Landtagskandidat in sozialem Medien damit:
In der inhaltlichen Debatte (nicht um die Prügelstrafe, sondern das Petz-Portal) beruft sich die Partei auf den sogenannten "Beutelsbacher Konsens". Ein Kompromiss unter Lehrenden in der politischen Bildung, der besagt:
"Was kontrovers ist, muss [im Unterricht] auch kontrovers behandelt werden."
Grundkonsens der politischen Bildungsauer-beus, michael u.a.: sozialkunde und wirtschaftslehre in lernbausteinen
Soweit, so gut. Steht ja da. Aber ernsthaft, liebe AfD, Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das ist nicht verhandelbar. Und damit auch nicht des Behandeln von menschenverachtender Politik.