Die AfD hatte da wieder eine Idee, mit der sie gut zündeln konnte: Ein Portal soll Lehrer listen, die sich im Unterricht gegen rechts engagieren.
Nun haben Juristen haben den AfD-Vorstoß des Lehrerportals geprüft. Sie kommen zu dem Schluss:
Fazit: Der Vorstoß ist nicht rechtens. Kontrollverlust bei der AfD.
Pädagogisch ist bei der AfD so manches schockierend. In Hessen etwa wirbt ein Landtagskandidat in sozialem Medien damit:
In der inhaltlichen Debatte (nicht um die Prügelstrafe, sondern das Petz-Portal) beruft sich die Partei auf den sogenannten "Beutelsbacher Konsens". Ein Kompromiss unter Lehrenden in der politischen Bildung, der besagt:
Soweit, so gut. Steht ja da. Aber ernsthaft, liebe AfD, Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das ist nicht verhandelbar. Und damit auch nicht des Behandeln von menschenverachtender Politik.
(dpa, afp, rtr)