Loveparade-Prozess, Tag 101: Verfahren gegen die meisten Angeklagten eingestellt
06.02.2019, 12:2206.02.2019, 12:31
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Der riesige Prozess um die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten ist
für die meisten Angeklagten zu Ende - bestraft werden sie nicht.
Einige Hinterbliebene sind damit gar nicht einverstanden.
Achteineinhalb Jahre nach der
Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten hat das Duisburger Landgericht
das Strafverfahren gegen sieben von zehn Angeklagten eingestellt. Für
sie ist der Prozess ohne Strafen und Auflagen beendet. Das gab das
Gericht am Mittwoch in Düsseldorf bekannt. Drei Angeklagte, die eine
Geldauflage in Höhe von etwa 10.000 Euro hätten zahlen sollen, hatten
eine Einstellung abgelehnt. Gegen sie geht der Prozess nun weiter.
Loveparade 2010:
Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg wurden in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt. Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Allen Angeklagten waren unter anderem fahrlässige Tötung und schwere Planungsfehler vorgeworfen worden.
Das Gericht hatte Mitte Januar die Einstellung vorgeschlagen.
Die
individuelle Schuld der Angeklagten sei gering oder allenfalls als
mittelschwer anzusehen. Neben Planungsfehlern sieht das Gericht ein
kollektives Versagen vieler Personen am Veranstaltungstag als
mitverantwortlich für das Unglück.
Mehrere Nebenklage-Anwälte hatten die Einstellung vorab kritisiert.
Nach wie vor bestehe ein öffentliches Interesse an einer Aufklärung,
argumentierten sie. Der Vater eines getöteten Loveparade-Besuchers
hatte sich unmittelbar vor der Entscheidung des Gerichts am Mittwoch
noch gegen die Einstellung des Verfahrens gestemmt und dem Gericht
Fehler vorgeworfen.
Taten verjähren bald – und bis dahin können nicht mehr alle Zeugen vernommen werden.
Unter den sieben Beschuldigten, für die der Prozess nun endet, sind
sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie ein Mitarbeiter des
Loveparade-Veranstalters Lopavent. Die drei Angeklagten, für die der
Prozess weitergeht, waren ebenfalls bei Lopavent beschäftigt.
Als einen Grund für ihre Zustimmung zur Einstellung hatte die
Staatsanwaltschaft den Umstand genannt, dass am 28. Juli 2020 die
Verjährung eintritt. Das nach dem Gesetz für ein Urteil erforderliche
Beweisprogramm könne bis dahin auch bei größter Anstrengung nicht
absolviert werden. So müssten die meisten der im zentralen
Sachverständigengutachten genannten 575 Zeugen noch vernommen werden.
In den vergangenen 14 Monaten hat das Gericht 59 Zeugen und 8
Sachverständige vernommen.