Der Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden – das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am Freitag veröffentlichten Eilbeschluss. Der Energiekonzern RWE geht nach dem Gerichtsurteil von einem Rodungsstopp im Hambacher Forst bis Ende 2020 aus.
Es sei damit zu rechnen, dass "möglicherweise erst Ende 2020" eine bestandskräftige Gerichtsentscheidung vorliegen werde und RWE die Rodung erst anschließend wieder aufnehmen dürfe, erklärte das Unternehmen am Freitag. Das werde auch das Geschäftsergebnis ab 2019 belasten.
Die für diesen Samstag geplante Großdemonstration von Braunkohlegegnern am Hambacher Forst darf trotz Sicherheitsbedenken der Polizei stattfinden. Das Verwaltungsgericht Aachen hat ein von der Polizei erlassenes Verbot am Freitag gekippt. Die Polizei kündigte an, die Entscheidung zu akzeptieren.
Ein Gutachten der Grünen im Bundestag wirft nun offenbar ein neues Licht auf das Vorgehen von RWE: Demnach soll der Konzern nicht mal ein Drittel der Braunkohle wirklich benötigen, die im Gebiet des Hambacher Forsts abgebaut werden soll. Diese Informationen liegen dem Spiegel vor.
Wissenschaftler sollen berechnet haben, dass RWE nur noch rund 700 Millionen Tonnen Braunkohle benötige, um seine Braunkohlekraftwerke zu betreiben – auch wenn die letzten RWE-Kraftwerke erst im Jahr 2040 stillgelegt würden. RWE hat sich aber die Genehmigung vom Land NRW geholt, insgesamt 2,3 Milliarden Tonnen abzubauen, also mehr als dreimal so viel.
Die Grünen fordern den Kohleausstieg schon bis 2035 oder gar 2030. Würde diese Forderung umgesetzt, bräuchte RWE laut Gutachten sogar nur 436 Millionen Tonnen Braunkohle.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hob mit seiner Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln auf. Dort hatte der BUND einen Eilrechtsschutz gegen den RWE-Plan zur Rodung des Hambacher Forsts beantragt, was abgewiesen worden war.
Wann im juristischen Streit zwischen dem Bund für Umwelt und Naturschutz und dem Land Nordrhein-Westfalen eine endgültige Entscheidung fällt, ist nicht absehbar. In den nächsten Wochen werde noch kein Verhandlungstermin festgelegt, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln, das für die Entscheidung im Hauptsacheverfahren zuständig ist.
Der Anmelder dem am Samstag geplanten Demonstration, Uwe Hiksch von den Naturfreunden Deutschland, kritisierte das Demo-Verbot durch die Polizei als "politisch motiviert". Es sei nie darum gegangen, die Veranstaltung zu genehmigen, sondern um eine Hinhaltetaktik, sagte er. Die Verbände zeigten sich aber schon zuvor zuversichtlich, dass das Verbot noch gerichtlich gekippt werde. So oder so wollten die Demonstranten in den Hambacher Forst fahren, ein Happening machen oder durch den Wald spazieren.
(sg/pb/dpa/afp)