Bundestag erklärt Maghrebstaaten und Georgien für sicher – FDP wollte noch weiter gehen
18.01.2019, 12:3518.01.2019, 13:21
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Der Bundestag hat mit großer Mehrheit einem
Gesetzentwurf zur Einstufung von Georgien, Algerien, Tunesien und
Marokko als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt.
Einzig Vertreter der Fraktionen der Grünen und der Linkspartei sprachen sich am Freitag im Plenum gegen den Entwurf der Bundesregierung aus. Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh sagte, die Regelung sei wichtig, um bei den Menschen aus diesen Ländern keine falschen Hoffnungen auf eine Zukunft in Deutschland zu wecken.
Sie sei zudem "Ausdruck eines gesunden Pragmatismus." Für den Entwurf stimmten 509 Abgeordnete. Mit "Nein" votierten 138 Abgeordnete. Vier Parlamentarier enthielten sich.
Was sind sichere Herkunftsländer?
So werden Staaten bezeichnet, bei denen die Vermutung besteht, dass es dort im Regelfall weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Bislang fallen nur die EU-Staaten, Ghana, Senegal, Serbien, das Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Albanien in diese Kategorie.
Neue Migranten aus Marokko, Tunesien und Algerien, die ohne Visum kamen, sind in den vergangenen Jahren laut Polizei-Statistik deutlich häufiger straffällig geworden als etwa Zuwanderer aus Konfliktregionen wie Syrien oder Afghanistan.
Warum es Widerspruch gibt
Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg,
sagte, der Entwurf sei überflüssig, da die Zahl der Asylanträge von
Menschen aus diesen vier Ländern zuletzt ohnehin stark zurückgegangen
sei. Gleichzeitig habe die Zahl der Abschiebungen nach Georgien und
in die Maghrebstaaten deutlich zugenommen.
Pro Asyl kritisierte, der Gesetzentwurf ignoriere eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach abgelehnte Asylbewerber die Möglichkeit haben müssten zu klagen, ohne dass sie währenddessen abgeschoben werden dürfen.
Was die Große Koaliton will:
Die Bundesregierung will mit dieser Änderung des Asylrechts erreichen, dass über Anträge von Menschen aus diesen Staaten schneller entschieden werden kann. Auch die Abschiebung soll dadurch beschleunigt werden.
Die große Koalition war 2017 mit einem ähnlichen Entwurf zu den
Maghrebstaaten im Bundesrat am Widerstand mehrerer Länder
gescheitert, in denen Grüne oder die Linkspartei mitregieren. Damit
es diesmal im Bundesrat vielleicht doch funktioniert, hatte der
Innenausschuss des Bundestages den ursprünglichen Entwurf zuletzt
noch einmal überarbeitet.
Was nun verändert wurde:
Ausländer, bei denen das Risiko besteht, dass sie ihre Rechte im Asylverfahren nicht wahrnehmen, weil sie Hemmungen haben, ihre Fluchtgründe vorzutragen, sollen jetzt Zugang zu einer speziellen Rechtsberatung erhalten.
Dazu können Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige oder Homosexuelle zählen, die in den Maghrebstaaten diskriminiert werden.
Die Grünen erklärten jedoch, dies sei nicht ausreichend.
Der CDU-Abgeordnete Alexander Throm sagte, Abschiebungen seien nicht
nur für die Grünen ein schmerzhaftes Thema, sondern auch für
Politiker anderer Parteien, für die Mitarbeiter des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (Bamf) und für die Bundespolizisten, die
diese Ausländer außer Landes bringen müssten. Die Grünen hätten
"keinen moralischen Alleinstellungsanspruch". Durch ihre
Blockadehaltung bei dieser Asylrechtsänderung riskierten sie die
Akzeptanz der Bevölkerung für das relativ liberale deutsche
Asylrecht.
FDP wollte noch weiter gehen
Ein Antrag der FDP, zu überprüfen, ob Indien, Vietnam, die Ukraine
und elf weitere Länder ebenfalls zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt
werden sollten, fand keine Mehrheit. Er erhielt jedoch immerhin 150
Stimmen – und damit mindestens 70 Stimmen aus anderen Fraktionen.
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