Musterfeststellungsklage?😕 Juristen sprechen mitunter komisch. Aber die agile Bundesjustizministerin Katarina Barley, SPD, hat ein Gesetz durchgebracht und das hat es in sich. Zentausende Diesel-Fahrer können vom 1. November an leichter auf Schadenersatz klagen.
Die 5 wichtigsten Fragen.
Die Musterfeststellungsklage ist eine Art "Einer-für-alle"-Klage. In anderen Ländern wie den USA oder den Niederlanden ist sie schon länger möglich. In Deutschland ist die Musterfeststellungsklage auf Initiative von Justizministerin Katarina Barley, SPD, seit 1. November gesetzlich möglich.. Das Instrument ist neu, der Dieselbetrug von VW- der erste Praxistest. Verbraucherschutzverbände klagen dabei für Gruppen von Betroffenen – mit weniger Aufwand und Risiko für den Einzelnen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen legt beim Oberlandesgericht Braunschweig eine Musterfeststellungsklage gegen VW ein. Das Gericht in Niedersachsen ist für den in Wolfsburg ansässigen Dieselbetrüger-Konzern zuständig. Ausgewählt sind 10 exemplarische Fälle, die stellvertretend für den ganzen von VW ausgelösten Diesel-Skandal stehen.
Rund 2,5 Millionen Autos hatte Volkswagen nach dem Dieselbetrug zurückgerufen. 26 600 Dieselfahrer streiten bereits alleine vor Gericht um Schadenersatz. Abgasbetrug, Wertverlust, Fahrverbote in manchen Städten: Wer einen Diesel fährt, kann fast nur verlieren.
Die Verbände klagen nur für Dieselfahrer, die vom Volkswagen-Pflichtrückruf betroffen waren und noch nicht selbst geklagt haben.
Schadenersatz wird es wohl nicht direkt geben. Bei dem Verfahren geht es erstmal nur darum, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Wird den Kunden ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssen sie dies selbst durchsetzen. Sie können also nicht mit dem Urteil zum Autohändler gehen und Geld zurückverlangen, sondern müssen noch einmal vor Gericht.
Bequemer wäre ein Vergleich zwischen VW und den Kunden. Verbraucherschutzpräsident Klaus Müller sagt:
Das Risiko der hohen Prozesskosten trägt allein der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wenn die Verbraucherzentralen verlieren, sind alle, die im Klageregister stehen, allerdings an diese Entscheidung gebunden. Sie können also nicht mehr vor anderen Gerichten auf Schadenersatz klagen.
Das lässt sich noch nicht genau sagen. Anwalt Ralf Stoll, der die Klage für die Verbraucherzentralen betreut, hält 15 bis 20 Prozent des Kaufpreises für angemessen. Wenn Verfahren zugunsten der Kläger ausgingen, hätten die Richter den Betroffenen bisher zwischen 7 und 25 Prozent zugestanden. Zahlreiche Verfahren wurden indes auch zugunsten von Volkswagen entschieden, die Kläger erhielten nichts.
(dpa, afp, rtr)