Flüchtlinge müssen die Überprüfung ihrer Asylbescheide künftig aktiv unterstützen. Der Bundestag verabschiedete eine entsprechende Reform. Eine ausdrückliche Pflicht zur Mitwirkung gab es bislang nur beim Antrag auf Asyl, aber nicht bei der Überprüfung der Asylentscheidung.
Durch die jetzt beschlossene Mitwirkungspflicht könne das Amt gründlich überprüfen, ob seine ursprüngliche Asylentscheidung richtig gewesen sei. Das trage zu mehr Qualität in den Asylverfahren bei.
Der CDU-Abgeordnete Detlef Seif sagte, jeder Fall, in dem zu Unrecht Asyl gewährt wird, sei ein Fall zu viel. Die vorgeschriebene Überprüfung des Asylbescheids sei jedoch ein stumpfes Schwert, wenn sich der Anerkannte einfach wegducken könne.
Neben der großen Koalition unterstützten auch AfD und FDP den Gesetzentwurf. Widerstand kam lediglich von Linken und Grünen. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, bezeichnete die Regelüberprüfungen als reine Schikane, die die Betroffenen verunsichere und die Arbeitsbelastung der Asylbehörde massiv erhöhe.
Nach Ansicht der Hilfsorganisation Pro Asyl sind die Vorladungen der Asylbewerber eine systematische Verunsicherungsstrategie zu Lasten der Betroffenen. "Aktuell wird bei 99 Prozent aller eingeleiteten Widerrufsverfahren der Schutzstatus nicht widerrufen", sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt.
(aj/dpa/rtr)