Seehofer einigt sich mit Griechenland, doch Pro Asyl sieht geltendes Recht gefährdet
Deutschland hat sich mit Griechenland auf eine Vereinbarung zur Rücknahme von Asylbewerbern geeinigt, für die Athen zuständig ist.
Hier die Mitteilung von Seehofers Ministerium:
Wie soll das aussehen?
Flüchtlinge, die an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen werden, sollen innerhalb von 48 Stunden nach Griechenland zurückgeschickt werden können, wenn sie dort zuvor bereits einen Asylantrag gestellt haben.
Betrifft das auch andere Länder?
Ja.
- Nach Angaben der Sprecherin von Innenminister Horst Seehofer sind auch die Verhandlungen mit Italien "sehr weit fortgeschritten". Man gehe davon aus, "dass der Vertrag auch zustande kommen wird".
- Ein ähnliches Rückführungsabkommen hatte Horst Seehofer auch bereits mit Spanien abgeschlossen.
An Seehofers Abkommen gibt es massiv Kritik:
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat das Rückführungsabkommen bereits scharf kritisiert.
Gerade vor dem Hintergrund jüngster rechtswidriger Abschiebungen müsse "das Handeln der Behörden durch unabhängige Gerichte kontrolliert werden können".
Pro Asyl bezweifelt, dass eine gerechte Prüfung durchgeführt werden kann:
"In 48 Stunden kann kein rechtskonformes Dublin-Verfahren durchgeführt werden", sagte Burkhardt. Vor einer möglichen Rücksendung müsse geprüft werden, ob in Griechenland menschenwürdige Zustände für Flüchtlinge herrschen und ob der Betreffende möglicherweise in Deutschland Familienangehörige habe.
Ministeriumssprecherin Eleonore Petermann erklärte derweil, dass es gar nicht um die Anwendung des Dublin-Verfahrens gehe. Es gehe lediglich um das Eurodac-Verfahren zur Identifizierung von Fingerabdrücken.
Konkret soll überprüft werden, ob die an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffenen Flüchtlinge bereits in einem anderen EU-Staat registriert sind.
War was? Der Asylstreit zwischen Merkel und Seehofer in Zitaten
(pb/dpa/rtr/gw)