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AfD-Mann gewinnt Prozess gegen Linke: Grenzen der Redefreiheit haben sich gerade verschoben

Weimar , 090617 , Das Verfassungsgericht verkündet sein Urteil zur CDU-Klage gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform Im Bild: Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Mike Mohring (45, CDU) , Faceboo ...
Katharina König-Preuss und Stephan Brandner.Bild: imago stock&people
Deutschland

Gericht urteilt für AfD-Mann: Die Grenzen der Redefreiheit haben sich gerade verschoben

25.01.2019, 14:4525.01.2019, 17:48

Katharina König-Preuss hat vor Gericht gegen einen AfD-Mann gekämpft, und sie hat verloren. Seitdem bekommt die Linken-Abgeordnete des Thüringer Landtags auf Twitter Drohungen. Ihre Reaktion: Die Politikerin postet am Donnerstag ein bissiges "Danke" an die Verfassungsrichter in Thüringen.

In anderen Tweets spricht König-Preuss von ihrer Ermüdung. Hinter ihr liegt ein Rechtsstreit, der drei Jahre gedauert hat, und den sie über drei Instanzen hinweg ausstritt.

Darin geht es um den Vorwurf der Verleumdung, also ehrverletzende Behauptungen. Preuss erhebt ihn gegen den AfD-Politiker Stephan Brandner. Der selbst sieht das ganz anders und glaubt an die Bedrohung seiner Meinungsfreiheit durch die Klage einer Linken.

Daraus ist ein Rechtskampf enstanden. Er wird sich darauf auswirken, wie weit AfD-Politiker mit ihren Aussagen in den Parlamenten Deutschlands in Zukunft gehen dürfen. Ein Sprecher des Verfassungsgerichts in Thüringen drückte die Relevanz des Urteils so aus: Man habe sich "erstmals umfassend zur Freiheit der Rede von Abgeordneten im Landtag geäußert.“ (Thüringer Allgemeine)

König-Preuss erlebte ein Drama in 4 Akten, das nebenher neu regelt, wo öffentliche Beleidigung aufhört und Meinungsfreiheit anfängt.

Heftiger Streit im Landtag

Alles begann 2015 mit einer Rede des damaligen Abgeordneten Stephan Brandner im Landtag. Eigentlich sollte es an diesem Tag in der Debatte um den Haushalt des Landes gehen. Brandner aber entschied sich stattdessen dazu, zur Attacke auf den politischen Gegner zu blasen.

"Die wahren Politrambos, meine Damen und Herren," so setzte Brandner an, "die sitzen bei Ihnen links, dieses Duo Infernale, der Straßenchaotenvater und Tochter König." Nicht nur, dass Brandner auch noch den Vater von König-Preuss in seinen Angriff mit einbezog, er wütete unter dem Applaus seiner AfD weiter: Die beiden seien verantwortlich dafür, "dass Polizeiautos brennen, dass Barrikaden brennen (...) die zünden richtig die Sachen, die Polizeiautos und die Barrikaden an. Sie sind nicht die Brandstifter. Sie sind die wahren Täter aller Probleme." (Anm. d. Redaktion: Das Wort "Täter" wurde im ursprünglichen Protokoll noch als "Väter" geführt. Erst im Verfahren wurde die genaue Wortwahl klargestellt.)

Fazit: Einen Tag später antwortete König-Preuss mit ihrem Anwalt. Der forderte Brandner auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil er ihr Straftaten unterstelle und damit ihr Persönlichkeitsrecht verletze. Brandner ignorierte die Aufforderung. 

Brandner kann nicht behaupten, was er will

Im Januar zieht Preuss-König vor das Amtsgericht Erfurt, um eine einstweilige Verfügung gegen Brandner zu erwirken.

Der wehrt sich im Verfahren. Er habe keineswegs behauptet, dass die Politikerin und ihr Vater selbst die Autos angezündet hätten. Er habe sich lediglich darauf bezogen, dass die beiden einige Tage zuvor an einer Demo in Leipzig teilgenommen hatten, bei der es zu Ausschreitungen gekommen war.

Seine Aussagen hätten auf ihre "Beihilfe" abgezielt und seien damit als Meinung zulässig. Ob sie "tatsächlich eine Straftat bei der Demonstration begangen habe, könne er nicht sagen", zitieren die Richter Brandner.

Noch im selben Monat urteilt das Gericht gegen Brandners Argumente und für König-Preuss. Die Anschuldigungen Brandners seien entweder wahr oder unwahr. Er habe mit dem "Täter"-Vorwurf außerdem sehr klar gemacht, dass er nicht nur von "Beihilfe" spreche. Anstatt aber Beweise zu liefern, habe er seine Behauptung "ins Blaue hinen" aufgestellt und bewusst die mögliche Falschheit seiner Aussagen in Kauf genommen.

Fazit: Brandner muss seine Behauptungen sein lassen, wenn er nicht 250.000 Euro Strafe bezahlen oder für sechs Monate in Haft möchte. Der AfD-Mann aber geht in Berufung.

Brandner kann doch behaupten, was er will

Der Fall landet vor dem Thüringer Oberlandesgericht, und dort führen die Richter ein ganz neues Argument ins Feld.

Brandner stehe während seiner Reden im Parlament unter dem Schutz der sogenannten Indemnität. Sie schützt einen Parlamentarier und seine Aussagen vor strafrechtlicher und zivilrechtlicher Konsequenzen. Er dürfe "nicht deswegen mit Prozessen überzogen werden. Die Arbeit des Abgeordneten und des Parlaments soll nicht gestört werden", argumentieren die Richter.

Zwar sei "Verleumdung" eine Ausnahme, allerdings ließe sich nicht beweisen, dass Brandner mit seinen Anschuldigungen wirklich lüge.

Fazit: Brandner ist aus dem Schneider. Aber König-Preuss geht in die nächste Instanz.

Das vorerst letzte Urteil

Vor ein Verfassungsgericht darf in Deutschland jeder ziehen, der glaubt in seinem Grundrechten verletzt worden zu sein. König-Preuss sieht in der Entscheidung des Oberlandesgerichts ihr Recht auf effektiven Rechtschutz verletzt.

Dem aber widersprachen die Richter. Das Oberlandesgericht habe bei seiner Entscheidung keine Fehler gemacht.

  • Die Äußerungen Brandners sind demnach keine Verleumdung, sondern "herabwürdigende Werturteile". Im Parlament geäußert sind diese nicht strafbar.
  • Selbst wenn Brandner verleumden würde, so das Gericht, könne das im Parlament noch zur Meinungsfreiheit gehören. Die einzige Ausnahme bestehe, wenn Brandner "sichere Kenntnis von der Unwahrheit" gehabt hätte. 

Die Richter sehen sich außerdem nicht dafür zuständig, die Werte und den Umgang im Parlament zu regeln. Dazu seien die Landespräsidien da. Außerdem gebe es immer die "Möglichkeit, dass andere Abgeordnete den Äußerungen entgegentreten und die zurückweisen".

Fazit: Auch Verleumdung kann von der Indemnität der Parlamentarier gedeckt sein. Landtagsabgeordnete können sich von daher im Grunde – zumindest rechtlich – fast so hart angehen, wie sie wollen.

Epilog: Ein Urteil für die Gesellschaft, ein Sieg für Rechts?

In ihrer Auslegung des Rechts haben die Richter sich auf die Regeln berufen, die ihnen der Rechtstaat vorgibt. Das schließt allerdings nicht aus, dass ihre Entscheidung denjenigen nutzt, die die Grenzen des Sagbaren verschieben wollen.

Die AfD und ihre Anhänger etwa bejubeln das Urteil als Sieg der Meinungsfreiheit.

Abgeordnete wie König-Preuss dagegen sehen der Verrohung der Debatte jetzt Tür und Tor geöffnet:

Vor Gericht ist die Sache für sie jetzt erst einmal entschieden. Ob die ohnehin schon radikalen Aussagen vieler AfD-Abgeordneter in den Parlamenten jetzt noch radikaler werden, muss sich zeigen. Zumindest, wer sich Bundestagsdebatten anschaut, weiß aber: Das mit der Gegenrede klappt schon ganz gut.

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