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Bayern: Gesetz stellt psychisch Kranke teils auf eine Stufe mit Straftätern

Psychisch krank oder straffällig – in Bayern bald das Gleiche?

16.04.2018, 18:0316.04.2018, 18:03
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Die bayerische Landesregierung plant ein neues Polizeigesetz. Es soll deutlich schärfer werden als das bestehende Recht. Die Polizei soll leichter Telefone abhören können, auch der Zugriff auf Datensysteme, wie Clouds, soll erleichtert werden.

Sicherheit vs. Freiheit

Kritiker der Oppositionsparteien sprechen von einem "Überwachungsstaat". CSU-Politiker hingegen warnen vor Terroranschlägen wie in Würzburg und Ansbach im Jahr 2016.

Nun gibt es einen weiteren Gesetzesentwurf, der die Kritiker erneut toben lassen dürfte. Dabei geht es um den Umgang mit psychisch Kranken.

"BayPsych­KHG" – Der Name des  Gesetzes

Der Entwurf des neuen "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" wurde bereits vom Kabinett abgesegnet.

Er legt fest, dass psychisch Kranke von der Polizei zum Teil wie Straftäter behandelt werden können. So sollen sie künftig leichter in Krankenhäusern festgesetzt werden können (Süddeutsche.de).

Ziel des Gesetzes sei, so die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml:

  • die Versorgung psychisch Kranker auszubauen
  • landesweit Präventionsstellen einzurichten
  • Zwangseinweisungen auf ein Minimum zu reduzieren

Wer dennoch als psychisch Kranker in einer Klinik landet, dem droht nach dem neuen Gesetz nicht nur festgesetzt zu werden: Die Gesundheitsdaten der Patienten sollen erfasst und fünf Jahre lang in einer Zentralstelle gespeichert werden. Alle staatlichen Organe haben Zugriff auf diese Daten.

Kritiker des Gesetzes befürchten hierin eine Stigmatisierung psychisch Kranker. Denn es könnte auf der einen Seite dazu führen, dass Betroffene aus Sorge um die Erfassung ihrer Daten davor zurückschrecken, sich professionelle Hilfe zu holen. Auf der anderen Seite verstärke es auch die Vorurteile gegenüber psychisch Kranken, da es sie als potentiell gemeingefährlich einstufe (taz.de).

In der nächsten Woche sollen hierzu Experten im bayerischen Landtag gehört werden. Die Landesregierung plant, das Gesetz noch vor der Landtagswahl zu verabschieden.

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