Deutschland
Die AfD sieht sich bekanntermaßen ganz gerne in der Opferrolle. Jetzt hat die dauerbeleidigte Partei mal wieder genug von schlechter Presse – und schießt juristisch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).
Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, wollen die Rechtspopulisten so verhindern, dass der Geheimdienst künftig öffentlich über ihre Einstufung als sogenannter "Prüffall" spricht. Der Verfassungsschutz habe keine juristische Grundlage für eine derartige "öffentlich-diskreditierende Mitteilung", begründet die AfD ihre Klage.
Ein "Prüffall" macht noch keine geheimdientliche Beobachtung
Als "Prüffall" gelten den Verfassungsschützern solche Organisationen, bei denen geprüft wird, ob eine Beobachtung notwendig ist. Damit ist aber noch kein Entscheidung darüber getroffen, ob eine Organisation tatsächlich "geheimdienstlich behandelt" wird.
Die AfD sieht sich trotzdem in der Ausübung ihrer parteilichen Tätigkeit behindert, etwa beim Einsammeln von Spenden oder beim Anwerben von Neumitgliedern.
Geht es nach dem Willen der AfD, soll das BfV künftig jedes Mal 10.000 Euro zahlen, wenn es die Partei öffentlich als einen "Prüffall" bezeichnet. Das käme einem veritablen Maulkorb für die Behörde gleich.
Der Verfassungsschutz sah die AfD entlastet - die Partei sieht das anders
Dabei hatte deren Chef Thomas Haldenwang ohnehin schon sehr zurückhaltend über die Einstufung der Partei als "Prüffall" berichtet. Im Januar teilte Haldenwang in bestem Beamtendeutsch auf einer Pressekonferenz mit, "dass die vorliegenden Anhaltspunkte mit Blick auf die Partei als Ganzes noch nicht hinreichend verdichtet sind, um die Schwelle zum Beobachtungsobjekt zu überschreiten". Der Verfassungsschutz selbst sah die Partei damit entlastet. Gereicht hat das den selbsernannten Alternativen offenbar nicht.
Die Partei fühlt sich als Gesamtes durch die Einstufung als "Prüffall" stigmatisiert und "politisch in einer demokratiefeindlichen Ecke positioniert", die den Parteigrundsätzen widerspreche.
(pcl)
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