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Staatsanwalt Jens Rommel jagt die letzten lebenden NS-Verbrecher

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"Es sind zu viele davongekommen" – Jens Rommel jagt die letzten lebenden NS-Verbrecher

27.05.2018, 19:36
Florian Harms und Marc von Lüpke
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Die Täter sind bis heute unter uns. Im Interview erklärt Staatsanwalt Jens Rommel, warum die bundesdeutsche Justiz bis zum Tod des letzten NS-Verbrechers ermitteln wird.

Ludwigsburg, etwas nördlich von Stuttgart: Seit sechs Jahrzehnten ist hier die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen beheimatet. Jens Rommel leitet die Behörde seit gut drei Jahren. Im Gespräch erklärt der Jurist, wie man selbst heute noch NS-Verbrechern auf die Spur kommen kann. Und warum auch über 90-jährige noch für ihre Taten bestraft werden sollten. Wie aktuell diese Thematik ist, zeigt der Fall Jakiv Palij.

Herr Rommel, Sie beschäftigen sich als Leiter der Zentralen Stelle seit Jahren jeden Tag mit den Verbrechen des Nationalsozialismus, mit Vertreibung, Folter, Massenmord. Können Sie nachts ruhig schlafen?
Jens Rommel:
Meine Gefühle schwanken. Meistens herrscht eine professionelle Distanz vor. Aber es gibt auch andere Augenblicke. Zum Beispiel, wenn ich Deportationslisten in die Vernichtungslager studiere oder die Namen von Opfern lese. Es hilft aber, dass wir hier vor allem mit Akten arbeiten und die Fotos in der Regel schwarz-weiß sind. So entsteht eine gewisse Distanz.

Jens Rommel ist
geboren 1972, leitet seit 2015 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Die 1958 gegründete Einrichtung führt Vorermittlungen gegen mutmaßliche NS-Verbrecher durch.

Unser Bild des Holocaust ist heutzutage tatsächlich von Schwarz-Weiß-Fotos geprägt. So wirken die Taten von damals wie aus einer anderen Zeit, die mit unserer heutigen Welt kaum etwas zu tun hat. Ist das ein Problem?
Es handelt sich ja in der Tat um geschichtliche Ereignisse. Dennoch sind Sie noch nicht abgeschlossen, denn es leben noch Beteiligte – sowohl Täter als auch Opfer dieser Verbrechen.

Die meisten NS-Täter sind bereits tot, die wenigen noch lebenden älter als 90 Jahre. Warum ermittelt die Zentrale Stelle trotzdem weiter?
Weil Mord nicht verjährt. Und weil wir uns nicht mit gewöhnlichen Tötungsdelikten beschäftigen, sondern mit einem staatlich angeordneten und durchgeführten Massenmord.

Der nationalsozialistische Staat hatte damals entschieden, dass Menschen, die eine bestimmte Abstammung, Religion oder politische Überzeugung hatten, nicht mehr leben durften. Ein derartiges Verbrechen muss bis zum Schluss verfolgt werden.

Trotzdem: Wie sinnvoll ist es, gegen diese sehr betagten Menschen zu ermitteln? Mit dem Wissen, dass sie aufgrund ihres Alters wahrscheinlich nicht ins Gefängnis gehen müssen.
Dass Verurteilte ihre Strafe nicht antreten müssen, steht keineswegs von Anfang an fest. Die Chancen dafür sind aber tatsächlich gering. Wir haben vor ein paar Jahren 30 Verfahren zu Auschwitz an die zuständigen Staatsanwaltschaften übergeben. Davon haben es nur fünf bis vor Gericht geschafft, lediglich zwei Angeklagte sind verurteilt worden. Aber man darf das gewaltige Ausmaß dieses Staatsverbrechens nicht ignorieren. Neben unserem nüchternen juristischen Auftrag gibt es auch eine moralische Komponente: Wir werden bis zum Tod des letzten NS-Verbrechers ermitteln.

Eines der fünf Auschwitz-Verfahren betraf Oskar Gröning, den "Buchhalter von Auschwitz", der kurz vor seinem Haftantritt im März gestorben ist.
Gröning wurde 2016 rechtskräftig wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt. Wäre er zwei Jahre später nicht überraschend verstorben, hätte er die Freiheitsstrafe antreten müssen. Vom Bundesverfassungsgericht bis hin zur Gnadenbehörde im Landesjustizministerium: Gröning hatte sich mit allen Kräften dagegen gewehrt, aber sämtliche Instanzen waren sich darüber einig, dass er die Haftstrafe antreten sollte. Und das war richtig so.

Ein weiterer Fall war der des ehemaligen SS-Unterscharführers Reinhold Hanning. Er wurde wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen verurteilt. Eine kaum fassbare Dimension.
Absolut. Man muss aber bedenken, dass wir ebenso wie die Gerichte lediglich mit Mindestzahlen an Opfern arbeiten. Auch in einem NS-Prozess gelten selbstverständlich die Regeln eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens: Man kann und darf dem Angeklagten nur die Opferzahl anlasten, von der sich das Gericht überzeugt hat.

Jens Rommel: Der Leitende Staatsanwalt inmitten von Akten seiner Behörde.
Jens Rommel: Der Leitende Staatsanwalt inmitten von Akten seiner Behörde.Bild: Florian Harms/t-online.de

Wie entscheiden Sie, dass Sie Ermittlungen gegen einen Verdächtigen einleiten?
Wir prüfen zunächst, ob der jeweiligen Person ein Delikt nachgewiesen werden kann, das auch heute noch strafrechtlich verfolgbar ist. Das sind Mord und Beihilfe zum Mord.

Wie definieren Sie diese Delikte im Hinblick auf NS-Täter, die vielleicht nicht selbst gemordet, aber dabei geholfen haben?
Mord erfordert im Unterschied zum Totschlag nach unserem juristischen Verständnis besondere Tatumstände wie etwa Heimtücke. Indem die SS-Leute den Juden in den Vernichtungslagern zum Beispiel vorgaukelten, dass sie zum Duschen gebracht würden – und die Opfer dann durch Gas umgebracht wurden. Besondere Grausamkeit ist ebenso ein Merkmal von Mord. Wenn Opfer zuschauen mussten, wie ihre Angehörigen umgebracht wurden, bevor die SS-Leute sie selbst erschossen. Auch ein niederer Beweggrund wie Rassenhass macht eine Tötung zum Mord.

Also müssen Sie den Beschuldigten derartige Vorwürfe nachweisen. Wie gehen Sie dabei vor?
Wir ermitteln im Augenblick verstärkt zu den Konzentrationslagern, weil in diesem Bereich die Aktenlage am besten ist. Auch können wir davon ausgehend plausible Vorwürfe gegen einzelne Täter erheben, weil in den betreffenden Lagern an fast jedem Tag exakt dasselbe passiert ist: Menschen wurden vergast oder erschossen, kamen durch Zwangsarbeit oder Hunger um.

Wenn jemand als Wachmann dafür sorgte, dass diese Menschen nicht fliehen konnten, muss ihm klar gewesen sein, dass er zu dieser Vernichtung beigetragen hat.

Deshalb haben wir die Zusammenarbeit mit den KZ-Gedenkstätten intensiviert. Die dortigen Forscher haben viele interessante Quellen, wie Versetzungs- oder Ausrüstungslisten, erschlossen. Die Ermittlungen bleiben außerordentlich schwierig, aber jedes Puzzleteil kann uns helfen.

Letztlich hat das Verfahren gegen Oskar Gröning auch Ihre Ermittlungsarbeit in Sachen Beihilfe zum Mord erleichtert.
In der Tat. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum ersten Auschwitz-Prozess 1969 galt die Rechtsauffassung, dass die Anklage jedem Beschuldigten exakt nachweisen können musste, inwiefern dieser eine Mordtat konkret unterstützt oder gefördert hatte. In der Sache Gröning bestätigte der Bundesgerichtshof eine andere Definition. Demnach begründet bereits die alleinige Dienstausübung eines SS-Mannes in einer bestimmten Funktion, etwa in einem Konzentrations- und Vernichtungslager wie dem Auschwitz-Komplex, eine strafrechtliche Verantwortung. Weil auch ein einzelner Angehöriger der SS wie Gröning seinen Teil dazu beitrug, die Vernichtungsmaschinerie auf Laufen zu halten.

Oskar Gröning: Der frühere SS-Mann war nach Auffassung des Bundesgerichtshofs Teil der NS-Vernichtungsmaschinerie.
Oskar Gröning: Der frühere SS-Mann war nach Auffassung des Bundesgerichtshofs Teil der NS-Vernichtungsmaschinerie.Bild: Markus Schreiber/AP/dpa

Was passiert, wenn Sie und Ihre Mitarbeiter einen noch lebenden Tatverdächtigen ermitteln?
Das ist der Moment, in dem wir in Hektik ausbrechen. Der Gesundheitszustand des Beschuldigten kann sich schnell gravierend verschlechtern. Wir versuchen, in kürzester Zeit das Beweismaterial zusammenzutragen und an die zuständige Staatsanwaltschaft zu übergeben.

Das ist ein wichtiger Punkt: Ihre Zentrale Stelle erledigt die Vorermittlungen, aber dann geben Sie die Fälle an Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet ab. Fällt Ihnen das schwer?
Es ist der Geburtsfehler der Zentralen Stelle gewesen, dass man sie nicht mit entsprechenden Befugnissen einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft ausgestattet hat: Beispielsweise Hausdurchsuchungen vorzunehmen oder Zeugen auch gegen ihren Willen vernehmen zu können. 1958 wollte man einfach eine schnelle Lösung und richtete die Zentrale Stelle lediglich als Vorermittlungsinstitution ein. Wir agieren zwar mit hoher Sachkompetenz, müssen die Fälle dann aber abgeben.

Prisoners or Slaves victims of trafficking with Hands in Handcuffs - oppression or freedom Concept
Bild: iStockphoto/getty images

Gibt es Reibungsverluste bei einer dieser Übergaben?
An so einer solchen Nahtstelle entstehen oft Verluste. Durchaus in beide Richtungen. Manchmal sind die Staatsanwaltschaften nicht mit unserer Arbeit zufrieden gewesen, manchmal hätten wir uns andere Ergebnisse erhofft.

Können Sie uns ein Beispiel geben?
In der Vergangenheit war es öfter so, dass die Ermittlungen bei Staatsanwaltschaften mit Begründungen beendet worden sind, die uns nicht überzeugt haben. Oft haben die Ermittlungen vor Ort auch sehr lange gedauert, sodass Verfahren eingestellt worden sind, weil der Beschuldigte – jedenfalls inzwischen – verhandlungsunfähig war.

Ist eine reguläre Staatsanwaltschaft, die sich sonst mit Alltagskriminalität beschäftigt, für die Verfolgung von NS-Verbrechen überhaupt geeignet?
Es gibt keine Alltagserfahrung mehr im Umgang mit nationalsozialistischen Verbrechen. Die Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet können diese Kompetenz auch gar nicht mehr besitzen. Salopp gesagt: Da sitzt irgendwo ein Kollege am Schreibtisch, so wie ich früher in meiner alten Dienststelle in Ravensburg, und plötzlich geht die Tür auf und es werden Umzugskartons mit Akten zu Auschwitz hereingetragen. Dann muss der Betreffende mal eben ein komplexes NS-Verfahren bearbeiten. Wenn es, wie in Nordrhein-Westfalen, keine entsprechende Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft gibt, ist das schon eine sehr große Herausforderung.

Dieses komplizierte Verfahren prägt die Arbeit der Zentralen Stelle nun seit 60 Jahren. Trotz des organisatorischen Geburtsfehlers: Was ist ihr größter Erfolg?
Dass sie noch existiert. Im Gründungsjahr 1958 war man sich größtenteils einig, dass die Zentrale Stelle lediglich ein paar Jahre ermitteln solle. Dann wären auch die Delikte Mord und Beihilfe zum Mord während des Nationalsozialismus eigentlich verjährt gewesen. Jeder Leiter hier hat gedacht, dass er der letzte wäre. Stattdessen haben wir über Jahrzehnte geholfen, viele Prozesse vorzubereiten, etwa zu Auschwitz und Majdanek. Bis heute steht aber in unserem Gründungsdokument, dass die Zentrale Stelle lediglich "für vorübergehende Dauer" eingerichtet sei. Mit diesem Provisorium leben wir jetzt seit 60 Jahren.​

Ludwisgburg: In diesem Gebäude ist die Zentrale Stelle untergebracht.
Ludwisgburg: In diesem Gebäude ist die Zentrale Stelle untergebracht.Bild: Franziska Kraufmann/dpa

Wie erklären Sie das Durchhaltevermögen der Mitarbeiter?
Hartnäckigkeit. Weitermachen, auch wenn man fast glaubt, es lohnt nicht mehr. Selbst heute, 70 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus, können wir noch Täter ermitteln und zur Anklage bringen. Früher glaubte man, eine Clique von fünfzehn, zwanzig Leuten wie Hitler, Göring und Himmler wären mit einer Handvoll Handlanger für die Verbrechen verantwortlich. 

Aber es waren Zehntausende Grönings und Hannings, die den Massenmord erst möglich machten. Das ist eine grundlegende Erkenntnis: Es waren nicht wenige Mörder. Es waren viele.

Allerdings hat auch die Zentrale Stelle keine blütenreine Weste. Ihr erster Leiter, Erwin Schüle, war Mitglied von NSDAP und SA.
Bereits 1958 war bekannt, dass Schüle Mitglied eines SA-Studentenbunds in Tübingen gewesen ist und 1937 einen Mitgliedschaftsantrag bei der NSDAP gestellt hatte. Für mich ist unglaublich, dass diese Tatsachen die Landesjustizminister nicht stutzig gemacht hatten, als sie Schüle zum Leiter der Zentralen Stelle ernannten. Auch wenn gegen Schüle niemals Straftaten nachgewiesen worden sind, ist der Vorgang aus heutiger Sicht kaum verständlich.​

Haben Sie Hinweise darauf, dass Schüle NS-Täter verschont hat, etwa indem er Ermittlungen in eine bestimmte Richtung lenkte oder gar nicht erst aufnahm?
Nein. Schüle wurde die Leitung übertragen, weil er im Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958 energisch ermittelt hatte. Auch in seiner Ludwigsburger Zeit hat er den Aufbau der Behörde und die frühen Vorermittlungen vorangetrieben. Allerdings hat man damals bewusst die "kleinen" Befehlsempfänger nicht einbezogen.

Was war der größte Misserfolg der Zentralen Stelle?
Es sind zu viele NS-Verbrecher davongekommen. Vor allem in den Sechziger- und Siebzigerjahren.

Warum war das so?
Im Jahr 1979 hatte der Bundestag endgültig beschlossen, die Straftatbestände Mord und Beihilfe zum Mord nicht mehr verjähren zu lassen. So weit, so gut. Das juristische Problem besteht aber, so absurd es auch klingen mag, im Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitenrecht von 1968. Darin war eine Regel versteckt, die die Strafe beim Fehlen besonderer Merkmale seitens des Täters verringert. Beispielsweise, wenn man ihm keinen Rassenhass oder Habgier nachweisen kann. Damit wurden derartige Verbrechen heruntergestuft und waren zu diesem Zeitpunkt längst verjährt.

Das scheint kaum zufällig passiert zu sein. Einmal verjährt, lässt sich keine Straftat mehr verfolgen.
Richtig. Damals nannte man es den "Dreher-Dreh", weil ein gewisser Eduard Dreher aus dem Bundesjustizministerium dafür verantwortlich zeichnete. Im Nationalsozialismus hatte er selbst eine unrühmliche Rolle beim Sondergericht Innsbruck gespielt und war deswegen potenziell selbst von einer Strafverfolgung bedroht.​

Zentralkartei: Jens Rommel zeigt die Karte des Obersturmbannführers Adolf Eichmann, eines Haupttäters bei der Ermordung der europäischen Juden.
Zentralkartei: Jens Rommel zeigt die Karte des Obersturmbannführers Adolf Eichmann, eines Haupttäters bei der Ermordung der europäischen Juden.Bild: Florian Harms/t-online.de

Damit mussten die Schreibtischtäter plötzlich nichts mehr befürchten.
Es ist wirklich tragisch. Gerade zu diesem Zeitpunkt hatte die Staatsanwaltschaft in West-Berlin große Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter des Reichssicherheitshauptamtes vorbereitet. Dieses war eine Zentrale der Vernichtungspolitik. Viele dieser Verfahren waren mit dem "Dreher-Dreh" hinfällig, weil man den Beschuldigten, die in diesem Amt saßen, eben keinen eigenen Rassenhass oder Kenntnis von der grausamen Umsetzung nachweisen konnte.

Bei Schreibtischtätern tun wir uns wahnsinnig schwer. Deshalb ist es viel einfacher, gegen Täter vor Ort zu ermitteln. Wie eben Gröning oder Hanning.

Wie viele unmittelbare Täter laufen denn noch frei herum, was schätzen Sie?
Das weiß ich leider nicht. Aber keiner dieser Leute ist unter 91 Jahre alt. Jetzt, auf den letzten Drücker, sollte man die Erwartungen nicht zu hoch schrauben.

Würde ein öffentlicher Aufruf helfen, die letzten NS-Verbrecher zu ermitteln?
Wir arbeiten nicht mit dem Mittel der Öffentlichkeitsfahndung. Manchmal frage ich mich, ob die Betreffenden bei Medienberichten über unsere Arbeit nicht in den Keller runtergehen und die letzten möglichen Beweismittel vernichten.​

Andererseits hilft Berichterstattung dabei, Ihre Arbeit transparent zu machen. Andere Organisationen gehen noch viel vehementer vor. Was halten Sie von einem Kopfgeld, wie es das Simon-Wiesenthal-Center ausgesetzt hatte?
Gar nichts. Wir suchen heute auch nicht mehr nach den Eichmanns oder Mengeles, die irgendwo auf der Welt untergetaucht sind.

Wir suchen nach Tätern, die seit Jahrzehnten hier unter uns leben, weil sie das Gefühl hatten, sicher zu sein. Die sind in ihrem hohen Alter greifbar und laufen auch nicht weg.

In sechs Jahrzehnten hat die Zentrale Stelle ein gewaltiges Pensum geleistet. Die Zentralkartei hier im Stockwerk unter Ihrem Büro umfasst Hunderttausende Karten.
1958 haben die ersten Ermittler, also Richter, Staatsanwälte und Polizisten, begonnen, Namen, Orte und Einheiten, die mit NS-Verbrechen in Zusammenhang stehen, mithilfe eines Karteisystems miteinander zu verknüpfen. Heute sind es tatsächlich mehr als 1,7 Millionen Karteikarten. Dahinter verbergen sich mehr als 4.000 Einheiten, rund 30.000 Orte und gut 700.000 Namen.

Was passiert damit in Zukunft?
Ich werde als Leiter der Zentralen Stelle sicher nicht in Pension gehen. Irgendwann wird die Behörde ihre juristische Arbeit beenden, wenn kein Beschuldigter mehr lebt. Das muss aber nicht ihr endgültiges Ende bedeuten. Unsere Karteien und Akten sind hervorragende Forschungsgrundlagen zum Dritten Reich und zur Verfolgung beziehungsweise Nichtverfolgung von NS-Verbrechen in der Bundesrepublik.

Wenn wir jetzt gleich dieses Interview beenden und Sie an Ihren Schreibtisch zurückgehen, was tun Sie dann? Mit welchem Fall beschäftigen sich Ihre Ermittler gerade?
Wir führen momentan rund ein Dutzend Vorermittlungen durch. Gerade hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart darauf basierend Anklage vor dem Landgericht Mannheim gegen einen ehemaligen Wachmann aus Auschwitz erhoben.​

Das Interview erschien zuerst bei t-online.

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