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Warum die Abschiebung des Bin Laden-Bodyguards Seehofer in Bedrängnis bringt

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Warum die Abschiebung des Bin Laden-Bodyguards Seehofer in Bedrängnis bringt

16.07.2018, 11:07
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Rechtsbruch von Amts wegen? Die Kritik an der Abschiebung von Sami A. nach Tunesien reißt nicht ab. Vor Gericht kommen unangenehme Fragen auf Bundesinnenminister Seehofer zu.

Der Fall Sami A.

  • Nach hitzigen Debatten über die möglicherweise unrechtmäßige Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. wird nun eine gerichtliche Klärung erwartet.
  • Dabei wird es in erster Linie darum gehen, ob der Mann aus Tunesien zurückgeholt werden muss.
  • Auf die Behörden in Nordrhein-Westfalen und das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer (CSU) könnten dabei unangenehme Fragen zukommen.
Was war geschehen? 
Am Freitagmorgen war der mutmaßliche frühere Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden in sein Heimatland Tunesien abgeschoben worden. Am Abend zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies untersagt, die Entscheidung kam beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) jedoch erst an, als das Flugzeug mit Sami A. aus Düsseldorf schon Richtung Tunis in der Luft war.

Die Opposition zeigt sich kritisch:

"Entweder handelt es sich um absolut peinliches Chaos oder es stinkt zum Himmel, weil die Innenbehörden ein Exempel statuieren wollten."
Grünen-Chef Habeck gegenüber der "Süddeutschen Zeitung"

Laut Habeck stehe der Verdacht im Raum, dass die Behörden eine Gerichtsentscheidung missachtet haben könnten. Dem schließt sich ein SPD-Politiker an: Der SPD-Landtagsabgeordnete in Nordrhein-Westfalen Sven Wolf hat in der Sache Strafanzeige gegen Seehofer bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. Der Innenminister habe "ganz bewusst mal das Recht brechen wollen, um zu zeigen, dass er etwas machen kann", sagte Wolf dem WDR.

Warum könnte Seehofer in Bedrängnis geraten? 

Am Nachmittag ordnete das Verwaltungsgericht dann an, der Mann sei nach Deutschland zurückzuholen. Die Abschiebung sei "grob rechtswidrig" und "verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien", kritisierte das Gericht in scharfer Form die Behörden. Das NRW-Flüchtlingsministerium kündigte dagegen Beschwerde an, die zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum eingelegt werden solle. Dies wurde für diesen Montag erwartet.

Das Bundesinnenministerium (BMI), dem das Bamf untersteht, wusste nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" seit Mittwoch, dass die Abschiebung für Freitag geplant war. Aufgrund von Informationen der Bundespolizei sei bekannt gewesen, "dass es Planungen für eine Rückführung am Freitag, dem 13. Juli 2018, von Sami A." gab, zitierte die Zeitung eine Sprecherin des Ministeriums.

Die Informationen über die Abschiebung A.s seien mit dem Hinweis verbunden gewesen, "dass die Entscheidungszuständigkeit für die Durchführung der Rückführung" beim Land Nordrhein-Westfalen liege.

Wie könnte es nun weitergehen?

Sollte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen die Beschwerde gegen den Rückholbeschluss zurückweisen, ist eine Rückkehr von Sami A. dennoch unsicher. Denn die tunesische Justiz will ihn vorerst für eigene Ermittlungen im Land behalten. "Wir haben eine souveräne Justiz, die gegen ihn ermittelt", sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde der dpa. Diese Ermittlungen müssten abgewartet werden.

Aus Sicht von Sami A.s deutscher Anwältin Seda Basay-Yildiz spricht nichts gegen die Rückkehr ihres Mandanten. Sobald er in Tunesien freigelassen werde, müsse die Deutsche Botschaft ein Visum ausstellen, sagte sie dpa. Ähnlich äußerte sich der tunesische Rechtsanwalt Seif Eddine Makhlouf, wie "Bild" berichtet. 

"Der deutsche Innenminister hätte meinen Mandanten nie nach Tunesien abschieben dürfen. Das ist ein unglaublicher Skandal, der in Deutschland passiert ist, schließlich sind keine der Vorwürfe jemals bewiesen worden."
Tunesischer Rechtsanwalt Seif Eddine MakhloufQuelle: Bild

Makhlouf sagte, bei den Vorwürfen gegen Sami A. handele es sich um "Lügen, die man jetzt hier in Tunesien erfindet, um ihn festzuhalten". Nichts davon werde Bestand haben. Wenn Sami A. tatsächlich der Bodyguard des 2011 getöteten Al-Kaida-Führers Osama bin Laden gewesen wäre, "hätten die USA ihn nie frei durch Deutschland laufen lassen". Der als islamistischer Gefährder eingestufte Tunesier lebte seit Jahren in Bochum.

(pb/dpa)

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