Durfte Osama bin Ladens Bodyguard abgeschoben werden? 11 Fragen und Antworten
15.07.2018, 09:1016.07.2018, 06:30
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Sami A. gilt als Gefährder. Er ist der ehemalige Leibwächter Osama bin Ladens. Seit Monaten arbeiteten Behörden daran, den Tunesier so schnell wie möglich abzuschieben. Am Freitagmorgen war es dann soweit, doch womöglich ging das alles zu schnell. Denn nach Auffassung eines Gerichts durfte Sami A. gar nicht abgeschoben werden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung für "grob rechtswidrig" erklärt und verlangt, ihn "unverzüglich" nach Deutschland zurückzuholen. Grund dafür ist, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass ihm in Tunesien Folter drohe. Das Flüchtlingsministerium Nordrhein-Westfalens will dagegen zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Was nun? 11 Fragen und Antworten, die den Fall erklären:
Wer ist Sami A.?
Der 1976 geborene Tunesier kam 1997 zum Studium nach Deutschland.
Erst studierte er Textiltechnik, später Technische Informatik,
schließlich Elektrotechnik. In Bochum meldete er sich 2005 an. Dort
lebte er auch zuletzt mit seiner Familie. Seine Ehefrau und seine
vier Kinder sind deutsche und zugleich tunesische Staatsangehörige.
Was wird ihm vorgeworfen?
Sami A. soll Ende 1999/Anfang 2000 in einem Al-Kaida-Lager in
Afghanistan eine militärische Ausbildung erhalten und zeitweise zur
Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben, dem Anführer der
Terrororganisation al-Kaida. Auch danach soll er Kontakt zu
salafistischen Kreisen gehalten haben.
Sami. A. bestreitet das.
Die Bundesanwaltschaft leitete im März 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.
Es bestand der Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Das Verfahren wurde aber 2007 eingestellt.
In Deutschland ist Sami A. strafrechtlich nur
unerheblich aufgefallen, stellte das Oberverwaltungsgericht Münster
fest. Das hat nach Einschätzung des Gerichts aber kein relevantes
Gewicht, da "eine unauffällige Lebensführung typischerweise zum
Erscheinungsbild eines 'Schläfers' gehört".
Was genau lief bei seiner Abschiebung schief?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte am 20. Juni
angeordnet, die Abschiebung sofort zu vollziehen. Zuständig für die
Abschiebung ist dann die örtliche Ausländerbehörde, in diesem Fall in
Bochum.
Während die Vorbereitung lief, wurden am Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen drei Klagen von Sami A. verhandelt. Das Gericht wies
die Behörden nach eigenen Angaben ausdrücklich darauf hin, dass Sami
A. nicht abzuschieben sei, solange kein Urteil gefällt ist. Als das
Urteil dann am Freitagmorgen an die Beteiligten versendet wird, ist
Sami A. schon nicht mehr in Deutschland.
Welche Rolle spielte Horst Seehofer?
"Mein Ziel ist es, die Abschiebung zu erreichen, auch in diesem Fall."
Diesen Satz, auf Sami A. bezogen, sagte Bundesinnenminister
Horst Seehofer (CSU) schon Anfang Mai. Er sei "entschlossen, da
weiter dran zu bleiben". Nun hieß es aus dem Bundesinnenministerium,
es habe die Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung
unterstützt.
Seehofer sei "nach Beendigung der Rückführung, sprich
mit Übergabe an die tunesischen Behörden", informiert worden, sagte
eine Sprecherin. Das Bamf untersteht dem Bundesinnenministerium.
Was sagt das Flüchtlingsministerium in Nordrhein-Westfalen?
Das Ministerium verteidigt sich damit, dass das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen die sogenannte "Abschiebungsandrohung" noch am 11. Juli
für rechtmäßig erklärt habe. In einer solchen Androhung wird den
Betroffenen mitgeteilt, dass sie innerhalb einer kurzen Frist das
Land verlassen müssen.
Daraufhin sei die Abschiebung eingeleitet
worden:
"Ein anderslautender Beschluss lag dem Ministerium zu diesem Zeitpunkt nicht vor."
Wie begründet das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seine Entscheidung?
Für das Gericht ist nicht entscheidend, ob Sami A. früher einen
Top-Terroristen schützte oder ob er heute als Gefährder eingestuft
wird. Wichtig war allein, dass ihm nach Auffassung des Gerichts in
Tunesien eine beachtliche Gefahr droht, etwa Folter. Und das schließt
nach deutscher Rechtslage eine Abschiebung aus.
Dass die Behörden
Sami A. dennoch abgeschoben haben, ist deshalb aus Sicht des Gerichts "grob rechtswidrig". Es verletze "grundlegende rechtsstaatliche
Prinzipien".
Werden die tunesischen Behörden den Abgeschobenen zurückschicken?
Die tunesischen Behörden berufen sich auf die Souveränität der Justiz
in dem nordafrikanischen Land. Es lägen Informationen vor, die
geklärt werden müssten, sagte ein Sprecher. Es werde ermittelt, ob A.
an "terroristischen Aktivitäten" beteiligt gewesen sei.
Droht Sami A. tatsächlich Folter?
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human
Rights Watch kritisieren immer wieder Fälle von Folter durch die
tunesische Polizei und Sicherheitskräfte. Zwar gebe es keine
systematische Folter mehr, wie noch unter Zeiten des Diktators Ben
Ali, aber gerade unter Verweis auf die nationale Sicherheit käme es
vereinzelt zu brutalen Verhörmethoden.
Wie stehen die Tunesier zur Abschiebung von Gefährdern aus Deutschland?
Vor allem im vergangenen Jahr gab es mehrere Demonstrationen in
Tunesien, nachdem sich Deutschland und Tunesien nach dem Anschlag auf
Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin auf schnellere
Abschiebungen geeinigt hatten. Viele Tunesier wollen islamistische
Gefährder oder Straftäter nicht im Land haben.
Sie fürchten, dass
diese eine Gefahr für ihre Sicherheit darstellen könnte. Die
Gefängnisse sind bereits vielerorts überfüllt. Zudem gebe es keine
Präventionsstrategie, bemängeln Kritiker.
Aus Tunesien haben sich
nach Schätzungen bis zu 6000 Menschen der Terrormiliz Islamischer
Staat in Syrien und im Irak angeschlossen. Über ihre Rückkehr wird
gestritten. Immer wieder kommt es auch in Tunesien zu Anschlägen und
Angriffen auf Sicherheitskräfte, zuletzt vergangene Woche.
Ist das Tauziehen um Sami A. ein Einzelfall?
Nein. Im Jahr 2017 wurde ein Flüchtling nach Afghanistan abgeschoben,
obwohl sein Fall noch vor Gericht verhandelt wurde. Auf Anordnung des
Verwaltungsgerichts Sigmaringen musste er im Dezember 2017
zurückgeholt werden. Der junge Mann hatte als Soldat mit den
US-Streitkräften in Afghanistan zusammengearbeitet und wurde deshalb
von den Taliban bedroht. Er darf nun als anerkannter Flüchtling in
Deutschland bleiben.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach tunesischem Recht wäre es den Behörden möglich, Sami A. maximal
15 Tage festzuhalten, ohne ihn einem Richter vorzuführen. Seine
deutsche Anwältin geht davon aus, dass ihm anschließend, wenn er
wieder auf freiem Fuß ist, ein Visum zur Rückkehr nach Deutschland
ausgestellt werden müsse. Das NRW-Flüchtlingsministerium will jedoch
beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen, zusammen
mit der Ausländerbehörde in Bochum.