Der Großteil antisemitischer Vorfälle in
Deutschland geht von Rechtsextremen aus. Doch wie hoch ist der genau?
Die Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland wird jährlich vom Bundesinnenministerium vorgestellt. Zuletzt im Mai dieses Jahres durch Innenminister Horst Seehofer. Antisemitische Straftaten sind im Jahr 2017 laut Kriminalstatistik um 2,5 % gegenüber dem Jahr 2016 angestiegen.
"Ich möchte an dieser Stelle aber klarstellen, dass von 1.504 antisemitischen Straftaten im Jahre 2017 annähernd 95 Prozent rechtsmotiviert waren."
Bundesinnenminister Horst Seehofer
Die Zahlen kommen aus der sogenannten PMK-Statistik. Eine Kriminalstatistik, die politisch motivierte Kriminalität erfasst. Die Daten werden von den Polizeibehörden der Länder
erhoben und über die Landeskriminalämter dem Bundeskriminalamt zur bundesweiten
Erfassung und Auswertung übermittelt.
Aber: Die Zählweise der Statistik ist nicht unumstritten.
Die Kritik an der Statistik kommt von...
Deidre Berger und Fabian Weißbarth vom American Jewish Committee kritisieren im Tagesspiegel, dass der Antisemitismus in der offiziellen Kriminalitätsstatistik zu eindimensional erfasst würde. "Das Kategorie-Schema, in der zumeist nach "rechts" und "links" unterschieden wird, ist unzureichend, um die verschiedenen Facetten des Antisemitismus erfassen zu können. Eine Parole wie "Juden raus" wird in dieser Betrachtung fast ausschließlich dem Rechtsextremismus zugeordnet, obgleich man über die Hintergründe nur wenig weiß. Auch andere Vorfälle mit NS-Bezug sind in der Statistik meistens "rechts"."
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein forderte im Interview mit watson.de eine Überprüfung der offiziellen Polizeistatistik. Die Kritik richtet sich vor allem gegen eine Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung der Betroffenen und den polizeilichen Statistiken.
Der "Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus", der die Bundesregierung berät, hatte bereits im April 2017 auf die Probleme bei der Zählweise hingewiesen. So würden Taten mit Bezügen zum Nationalsozialismus in der PMK-Statistik dem rechten Spektrum zugeordnet, obwohl sich auch andere Tatverdächtige der NS-Symbolik bedienen könnten. "Damit entsteht möglicherweise ein nach rechts verzerrtes Bild über die Tatmotivation und den Täterkreis", heißt es in dem Bericht des Expertenkreises. Der Schriftzug "Juden raus" würde generell als "rechtsextrem motiviert" eingestuft, obwohl eine solche Parole auch in islamistischen Kreisen populär ist.
Aber stimmt die These der Kritiker überhaupt?
Die Kritiker sagen, die Zählweise sei nicht mehr zeitgemäß und würde den vielen Facetten des Antisemitismus' nicht gerecht. Auch, weil sich Judenfeindschaft aus islamistischen oder linksextremen Quellen speisen kann.
Einfallstor "Israelkritik" – Antisemitismus ist kein Randphänomen:
Werden antisemitische Straftaten, bei denen der politische Hintergrund unklar ist, tatsächlich "meistens rechts" eingestuft?
Was ist für die Behörden Antisemitismus?
Antisemitische Übergriffe, Verbalattacken und Schmierereien werden – bei strafrechtlicher Relevanz – als antisemitisch klassifiziert, wenn die Tat aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen wird. Der Bereich des Antisemitismus ist nach diesem Definitionssystem ein Teilbereich der Hasskriminalität.
Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, die gegen eine Person, wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen
- Nationalität
- ethnischen Zugehörigkeit
- Hautfarbe
- Religionszugehörigkeit
- sozialen Status
- physischer und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung
gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
Und: Gibt es einen Automatismus bei der Einordnung antisemitischer Vorfälle, die sich auf den ersten Blick nicht einfach einer Kategorie "links", "rechts" oder "ausländisch" zuordnen lassen?
watson.de hat bei den Landeskriminalämtern nachgefragt.
Wir wollten wissen, in
welchen Phänomenbereich beispielsweise eine Schmiererei an einer Hauswand
wie "Juden raus" fällt.
Die meisten Behörden antworten uns, dass sie eine solche Schmiererei "rechts" einordnen, sofern keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen.
Beispiele:
Das LKA-Hessen schreibt uns, dass Straftaten dieser Art grundsätzlich dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Krimianlität –rechts" zugeordnet würden.
Auch für Niedersachsen gilt: "Sind keine Täterhinweise oder konkrete Hinweise zum Tathintergrund vorhanden, wird dieser Fall in aller Regel dem Phänomenbereich 'Rechts' zugeordnet."
Das LKA in Berlin antwortete: "Wenn die Umstände der Tat (z. B. Tatörtlichkeit/ angegriffenes Objekt, Aussagen von Zeugen oder Geschädigten) keinen Rückschluss auf einen anderen Phänomenbereich zulassen, würde dieser Fall der PMK - rechts zugerechnet werden."
Sachsen-Anhalt ordnet antisemitische Straftaten grundsätzlich dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zu, "wenn keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen."
So wird aus einer Straftat eine Zahl:
Es sind die Polizeibeamten in den jeweiligen Revieren vor Ort, die politisch motivierte Straftaten melden. Sie haben ein Formular auszufüllen, die "Kriminaltaktische Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK)". (Abgefragt werden zum Beispiel Tatzeit, Tatort, umfangreiche Daten zu Tatverdächtigen, eventuell verwendeten Waffen, zu Opfern, zu Schäden, zu Verletzungen usw.) Die Erfassungskriterien sind länderübergreifend einheitlich. Der Beamte muss entscheiden, welchem "Phänomenbereich" er eine Straftat zuordnet, möglich sind hier "rechts", "links", "ausländische Ideologie", "religiöse Ideologie" und "nicht zuzuordnen".
Das gilt für den Einzelfall
Dann wollen wir wissen, ob sich daraus eine grundsätzliche Tendenz ablesen lässt.
Und fragen bei den Landeskriminalämtern nach, ob eine antisemitische Tat automatisch der PMK-rechts zugerechnet wird, wenn sich keine Hinweise auf eine Täterschaft aus einem nichtrechten Spektrum (beispielsweise von links, ein islamistischer Hintergrund etc.) ergeben.
Die meisten Landeskriminalämter bestätigen einen solchen Automatismus. Sofern keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen, lande eine solche antisemitische Schmiererei in der pmk-rechts.
Beispiele:
Ein klares "Ja" kommt vom LKA in Berlin.
Auch das Saarland bestätigt, dass eine solche Tat bundeseinheitlich der PMK-rechts zugeordnet wird.
Das LKA-Sachsen beantwortet ebenfalls die Frage nach dem Automatismus mit "Ja". Grundlagen dafür bestünden in bundeseinheitlichen Regelungen, heißt es.
Um eine antisemitische Schmiererei den Rechtsextremen zuzuordnen, reicht es also aus, wenn andere Hintergründe ausgeschlossen werden. Diese Art der Beweisführung ist in der Tat problematisch.
Dass es auch anders geht, zeigt das Land Schleswig-Holstein. Als einziges Bundesland (die Antworten von Thüringen und Rheinland-Pfalz liegen nicht vor) antwortete es uns auf die schriftliche Frage nach dem Automatismus mit einem klaren "Nein". Und weiter: "Wie bereits erwähnt, gilt die Einzelfallprüfung für jede Tat."
Auf Nachfrage bestätigt ein Sprecher des LKA-Schleswig-Holstein, dass antisemitische Straftaten nicht automatisch der pmk-rechts zugeordnet werden, sofern alle anderen Phänomenbereiche ausgeschlossen würden. "Wenn man die Bewertung nicht hat, kann man eine politische Einordnung nicht vornehmen", heißt es dort.
Baden-Würtemberg bestätigt zwar den Automatismus des Definitionssystems: "Gemäß dem 'Definitionssystem Politisch motivierte
Kriminalität' werden antisemitische Straftaten dem Phänomenbereich PMK –
rechts- zugeordnet, wenn keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation
vorliegen." Es handelt aber im Zweifelsfall differenzierter: "Liegen Zweifel vor, wird die Tat in den
Bereich 'Politisch motivierte Kriminalität -nicht zuzuordnen' eingeordnet."
In Hamburg landen Fälle, in denen eindeutig keine rechte,
ausländische oder religiös ideologische Motivation vorliegt im Phänomenbereich
„PMK nicht zuzuordnen“.
Wie aus einer Kleinen Anfrage im Bundestag, der Drucksache 19/809, hervorgeht, nutzt das LKA-Hamburg den Phänomenbereich "nicht zuzuordnen" für das vierte Quartal 2017.
Die Praxis zeigt. Einige Landeskriminalämter nutzen den Bereich "nicht zuzuordnen" bei Zweifelsfällen.
Bild: Drucksache 18/13467
Bild: Drucksache 18/13467
Mit dem Automatismus aber, den die Landeskriminalämter bestätigen und mit einer bundeseinheitlichen Regelung erklären, macht sich die Statistik angreifbar.
"Unnötigerweise", sagt die Antisemitismusexpertin Juliane Wetzel. Sie gehörte dem "Unabhängigen Expertenkreis" an, der im April 2017 auf die Probleme bei der Zählweise hingewiesen hatte. Sie weist daraufhin, dass sobald die ausermittelten Fälle in die Statistik mit einbezogen würden, der Anteil antisemitischer Straftaten von rechts weiterhin überproportional hoch bliebe.
Das geht auch aus einer kleinen Anfrage hervor, die der damalige Bundestagsabgeordnete der Grünen, Volker Beck, für das Jahr 2016 und 2017 gestellt hatte (Grafik s.o.): Für das Jahr 2017 wurden bis zum 28. August 2017 von 681 Straftaten 339 ausermittelt, Im Jahr 2016 wurden bis zum 28. August 2016 von 654 antisemitischen Straftaten 400 ermittelte Tatverdächtige gemeldet. Der Anteil der rechten antisemitischen Taten nach Feststellung der Täter war konstant hoch.
"Hakenkreuze oder "Juden raus" kann
genauso gut ein Islamist schmieren", sagt Volker Beck watson. "Die Relevanz der Falschzuordnung wird aber überschätzt." Die Antwort auf seine Anfrage
zeige, dass es keinen eklatante Auffälligkeiten im Bereich
"Ausländer" bei den ermittelten Tatverdächtigen gebe. Das
Missverhältnis zwischen Selbstauskünften von Jüdinnen und Juden und der
Statistik habe wohl eher damit zutun, dass vieles nicht angezeigt werde.
Bei den Propagandafällen wie einem
Graffiti brauche es keinen Strafanzeige, die nehme die Polizei oft automatisch
auf. "Die Polizei arbeitet mit Ermittlungshypothesen und da kann sie
gerade bei Propagandadelikten auch auf die falsche Fährte geführt werden. Das
größere Problem ist womöglich, dass bei Drohungen oder Beleidigungen viele
nicht zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, weil sie das Gefühl haben, nicht
ernst genommen zu werden. Hier muss die Polizei auch andere Signale
aussenden.", sagt Beck watson.
Warum die Landeskriminalämter bestimmte
Schmierereien automatisch der pmk-rechts zuordnen, erklärt Beck so:
"Ich vermute, dass es früher
richtiger war als heute. Dass das aus einer alten Polizeipraxis heraus kommt
und man heute Phänomene der islamistischen Judenfeindschaft gar nicht so sehr
auf dem Schirm hat."
Volker Beck
Bleibt die Frage nach den Gründen für den Automatismus
Die Frage bleibt, warum antisemitische Propagandadelikte nach dem Ausschlussprinzip letztlich in der pmk-rechts landen?
Wir haben gefragt:
Warum wird eine Straftat automatisch der PMK-rechts
zugeordnet, sofern alle anderen politischen Motive ausgeschlossen werden?
Die Landeskriminalämter verweisen darauf, dass dieses Verfahren bundeseinheitlich abgestimmt sei. So schreibt das LKA Sachsen beispielsweise: "Als Grundlage
dienen polizeiinterne Vorschriften, welche bundeseinheitliche Standards
definieren."
Das antwortet uns auch das LKA-Berlin."Dass eine
antisemitische Tat, bei der keine Rückschlüsse auf einen anderen
Phänomenbereich möglich sind, der PMK-rechts zugeordnet werden, ist
bundesweit verbindlich geregelt." Weiterführende Auskünfte könnten uns mit Verweis darauf, dass das Regelwerk der Verschlusssachenanweisung unterliege, nicht erteilt werden.
Dass Straftaten zur einheitlichen Registrierung einer Kategorie zugewiesen werden, ist nachvollziehbar. Dass Fälle, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, automatisch in der pmk-rechts landen, nicht. Vor allem, weil das Klassifizierungssystem (das Definitionssystem) explizit die Kategorie "nicht zuzuordnen" vorsieht.
Das ist bundeseinheitlich geregelt:
Das Definitionssystem PMK...
sieht vor, dass jede Tat der PMK einem der fünf Phänomenbereiche zuzuordnen ist. Daher muss eine Klassifizierung jeder Tat vorgenommen werden. Zu diesen Phänomenbereichen zählen "rechts", "links", "Ausländische Ideologie", "Religiöse Ideologie", "Nicht zuzuordnen". Im Januar 2017 ist der Phänomenbereich um eine Klassifizeirung erweitert worden. Der Bereich "PMK-Ausländer" wurde aufgeteilt in "PMK-Ausländische Ideologien" und "PMK-Religiöse Ideologien".
Wie viele Fälle es sind, die quasi automatisch der pmk-rechts zugewiesen werden, können die LKAs nicht beantworten, weil keine Zahlen vorliegen. "Um
valide Aussagen treffen zu können, bedürfte es einer aufwändigen manuellen
Auswertung über mehrere Jahre hinweg", sagt das LKA Baden-Württemberg.
Was sagt das Bundeskriminalamt? Die antisemitischen Straftaten landen wie anfangs erwähnt über die Landeskriminalämter dort.
Wir stellen dieselbe Frage: Warum wird eine Straftat automatisch PMK-rechts zugeordnet, sofern alle anderen politischen Motive ausgeschlossen werden?
"Eine Erfassung von
antisemitischen Straftaten automatisch als rechtsextreme Tat ist so also nicht
vorgesehen, obliegt jedoch den Polizeidienststellen in den Ländern.", sagt das BKA.
Diese Antwort überrascht dann doch. Die bundeseinheitliche Regelung, mit der die Länder den Automatismus erklären, lässt den Ländern dann doch Spielraum für eine sehr viel differenziertere Einordnung.
Was sagt das Innenministerium?
"Einen Automatismus
oder eine grundsätzliche Zuordnung ohne Würdigung der Tatumstände gibt es bei
der Erfassung nicht." Die Erfassung und Bewertung politisch motivierter Kriminalität
falle in den Zuständigkeitsbereich der Länder, heißt es aus dem Innenministerium.
Bedeutet übersetzt: Sollte es einen Automatismus geben, liegt das in der Verantwortung der Länder. So hatte es auch das BKA beschrieben.
2016 landen 37 antisemitische Straftaten im Bereich "nicht zuzuordnen". Für 2017 sind es 20 Fälle.Bundesministerium des Inneren
Bleibt der Eindruck: Das Bundeskriminalamt weiß nicht so recht, was die Landeskriminalämter tun.
Und es gibt viel zu tun: Weiß auch der neueingesetzte Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein. Er ist seit Mai 2018 im Amt und hat sein Büro im Innenministerium. "Der Zustand ist unbefriedigend", sagte Klein watson.de. "Da müssen wir nochmal ran."
Grundsätzliche Kritik an der PMK-Statistik kommt von dem Kriminologen Martin Rettenberger. Er warnt vor der Überinterpretation dieser
Zahlen.
"Die Statistik ist im Grunde ein Arbeitsnachweis einer Behörde, nicht mehr nicht weniger. Daraus wird immer häufiger ein Abbild der Realität gemacht, das war es nie."
Polizeiliche Arbeit
sei immer auch polizeilich gesteuert. Legt die Polizei beispielsweise einen Fokus
auf einen bestimmten Bereich, nehmen auch die Fälle zu. "Wenn kein Polizist mehr
arbeiten würde, hätten wir statistisch gesehen keine Kriminalität mehr. Und wir
würden im sichersten Land der Welt leben", sagt Rettenberger. Das bedeutet aber auch: Sofern eine Zahl in der
Statistik ansteigt, muss das nicht gleich bedeuten, dass auch die Vorfälle zunehmen. Was auf jeden Fall ansteigt, sei das Problembewusstsein, sagt Rettenberger. Aber selbst die, die die Kriminalstatistik präsentieren,
verstehen sie manchmal nicht richtig."
Diesen Eindruck vermittelte auch der "Unabhängige Expertenkreis Antisemitismus" in seiner Handlungsempfehlung 2017. Er empfahl, die Erfassung von antisemitischen Delikten zu verbessern. So sollten Polizei und Justiz mit NGOs und anderen Organisationen kooperieren, um ein möglichst realistisches Bild der antisemitischen Straftaten in Deutschland schaffen zu können. Der Expertenkreis Antisemitismus bezeichnet die PMK-Statistik zwar als "die einzige einheitlich erfolgende Datenerhebung auf einer breiten Informationsgrundlage" und als "wichtiges Mittel der Beobachtung von Hasskriminalität", rät aber, man solle die Zahlen "nicht als Abbild der Realität missverstehen".
Dennoch sahen sie die PMK-Zahlen bisher
"als einzige 'belastbare' Statistik zum Ausmaß derjenigen antisemitischen
Phänomene, die justiziabel sind".
Fazit
Die meisten Landeskriminalämter bestätigen, antisemitische
Schmierereien wie "Juden raus" automatisch der pmk-rechts zuzuordnen,
sobald alle anderen Phänomenbereiche ausgeschlossen werden. Allein das LKA Schleswig-Holstein antwortet auf die Frage nach diesem Automatismus für unklare Propagandadelikte mit einem klaren "Nein".
Diese Tendenz, Vorfälle, wie am Fallbeispiel der Schmiererei "Juden raus", sofern andere ideologische Motive jenseits des Rechtsextremismus ausgeschlossen werden der pmk-rechts zuzuordnen, macht die Statistik unnötigerweise angreifbar.
Solche Einzelfälle vermitteln den Eindruck, die Polizei würde sich bei antisemitischen Vorfällen zu sehr auf eine Tätergruppe konzentrieren. Dabei bietet die Statistik die Möglichkeit, im Zweifelsfall Straftaten nicht zuzuordnen. Was in der Praxis auch geschieht.
Gebe es einen Automatimus, der Zweifelsfälle in den Bereich "nichtzuzuordnen" ablegen würde, wäre die deutliche Mehrheit der Übergriffe immer noch pmk-rechts.
Die Gründe für diesen Automatismus sind unklar: Die Länder verweisen auf bundeseinheitliche Regelung, der Bund auf die Verantwortung der Länder.
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