Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft hat die Auslieferung des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont an Spanien beantragt.
Die Generalstaatsanwaltschaft stellte beim Oberlandesgericht den Antrag, die Auslieferung des früheren Regionalpräsidenten für zulässig zu erklären, wie die Behörde am Freitag mitteilte.
Die spanische Justiz wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Hintergrund ist das Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Es wurde unter seiner Verantwortung in Katalonien abgehalten, obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig eingestuft hatten.
Das Verhalten Puigdemonts würde nach deutschem Recht den Tatbestand des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall erfüllen, führte die Generalstaatsanwaltschaft aus.
Auslieferungshindernisse lägen im Übrigen nicht vor. Puigdemont drohe im spanischen Strafverfahren keine politische Verfolgung. "Es ist das Recht eines demokratischen Rechtsstaates, Angriffe auf seinen Bestand auch mit Mitteln des Strafrechts zu begegnen", erklärte die Behörde.
Puigdemont war am 25. März auf der Rückfahrt von Skandinavien nach Belgien auf Grundlage eines von Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehls in Schleswig-Holstein festgenommen worden.
Der 55-Jährige betrachtet sich als politisch Verfolgten, der kriminalisiert werde. Er hält sich seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis von Neumünster am 5. April in Berlin auf.
(pb/dpa/afp)