Die Abholzung zehntausender Bäume im geschützten polnischen Bialowieza-Urwald verstößt gegen das Naturschutzrecht der Union. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil entschieden.
Polen hatte die erheblichen Baumfällarbeiten in Europas letztem Urwald mit der angeblichen Ausbreitung des Borkenkäfers gerechtfertigt. Dagegen hatte die EU-Kommission geklagt.
(hd/afp)