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Rechtsextremismus

18 Jahre nach Bombenanschlag in Düsseldorf-Wehrhahn wurde der Angeklagte freigesprochen

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18 Jahre nach Bombenanschlag in Düsseldorf-Wehrhahn wurde der Angeklagte freigesprochen

31.07.2018, 09:3431.07.2018, 09:42
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Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn vor 18 Jahren hat das Landgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt den Angeklagten am Dienstag freigesprochen. Das Gericht sah eine Schuld des als Neonazi bekannten Ralf S. nicht als erwiesen an.

Der Staatsanwalt hatte lebenslange Haft wegen zwölffachen Mordversuchs aus Fremdenhass beantragt. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Der Prozess hatte viele Fragen aufgeworfen, etliche davon werden auch nach der Verhandlung unbeantwortet bleiben.

  • Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich.
  • Ein ungeborenes Baby starb.
  • Bei den Opfern handelt es sich überwiegend um jüdische Zuwanderer aus Osteuropa.
Rettungskräfte nach dem Anschlag im Jahr 2000.
Rettungskräfte nach dem Anschlag im Jahr 2000.Bild: Christian Ohlig/dpa

Angeklagter mit Kontakten in die rechte Szene

Der nun freigesprochene Angeklagte hat Kontakte zur rechten Szene und war bereits unmittelbar nach der Tat unter Verdacht geraten. Dieser Verdacht hatte sich aber jahrelang nicht erhärten lassen. Erst als ein Häftling aussagte, der Mann habe ihm die Tat gestanden, waren die Ermittlungen wieder aufgenommen worden.

Mehrere Zeugen hatten ihre Aussagen im Prozess allerdings zurückgenommen oder relativiert. Ihnen sei es möglicherweise zuvor bei ihren belastenderen Varianten um Hafterleichterungen oder die Belohnung gegangen, vermuteten die Verteidiger.

Nebenklage-Anwälte sehen schweren Justizfehler

Dagegen hatten die vier Nebenkläger-Anwälte den Angeklagten als überführt bezeichnet: Er habe sich in mitgeschnittenen Telefonaten mehrfach verraten. Das Gesamtbild sei eindeutig und beseitige jeden Zweifel. Die Kammer sei im Begriff, "den schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs zu begehen", hatte Nebenklage-Vertreter Juri Rogner noch gewarnt.

Auch Prozessbeobachter kommen zu diesem Schluss. Ein Sprecher der "Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf", die den Prozess seit seinem Beginn begleitet und dokumentiert hat, sagte vor der Urteilsverkündung: "Wenn Ralf S. nicht der Täter war, muss es ein höchstprofessioneller Doppelgänger gewesen sein, für den auf 178.000 Seiten Ermittlungsakte nicht ein einziger Hinweis existiert."

Dennoch zeichnete sich für den 52-Jährigen, der seine Unschuld beteuert, bereits vor dem Urteil ein Freispruch ab. Schon vor einigen Wochen war er aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

(fh/dpa/afp)

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