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Sami A.: Gegen bin Ladens Ex-Bodyguard besteht nun offenbar eine Einreisesperre

Gegen Bin Ladens Ex-Bodyguard besteht nun offenbar eine Einreisesperre

13.08.2018, 06:4113.08.2018, 06:41

Das Ausländeramt Bochum, das den mutmaßlichen ehemaligen Leibwächter Osama bin Ladens, Sami A., abgeschoben hat, soll nun gegen den Mann eine Einreisesperre erwirkt haben. Wie der "Kölner Stadtanzeiger"  berichtet, habe die Behörde über das Landeskriminalamt national und auch für die europäischen Schengenstaaten die sogenannte "Einreiseverweigerung" ausschreiben lassen.

Damit sei der nach Tunesien abgeschobene 44-Jährige im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet. Die Informationen hat der "Kölner Stadt-Anzeiger" nach eigenen Angaben aus Sicherheitskreisen in Nordrhein-Westfalen.

Nach der Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die Abschiebung am Vortag untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat womöglich Folter drohe. Das Fax war allerdings erst zugestellt worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.

Die Richter verlangten daraufhin, den Tunesier unverzüglich auf Kosten des Staates zurückzuholen. Die Stadt Bochum möchte, dass diese Entscheidung gekippt wird. Am Oberverwaltungsgericht Münster endet an diesem Montag (24.00 Uhr) die Frist für die Stadt, diesen Antrag zu begründen. Die Richter wollen dann rasch entscheiden.

Das Oberverwaltungsgericht ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Der Stadt Bochum bliebe aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.

(sg/dpa)

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