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NSU-Prozess: Pflichtverteidiger fordern sofortige Freilassung Beate Zschäpes

Pflichtverteidiger fordern im NSU-Prozess sofortige Freilassung Beate Zschäpes

05.06.2018, 11:4605.06.2018, 12:43

Die ursprünglichen drei Verteidiger der NSU-Hauptangeklagten Beate Zschäpe haben eine sofortige Freilassung ihrer Mandantin gefordert.

Zu Beginn seines Plädoyers sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München, Zschäpe sei "keine Terroristin, keine Mörderin und keine Attentäterin". Sie sei "wegen aller angeklagter Staatsschutzdelikte freizusprechen und unverzüglich freizulassen".

Beate Zschäpe ist als Mittäterin an zehn Morden angeklagt

Zschäpe bildete laut Anklage mit den mutmaßlich durch Suizid ums Leben gekommenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Sie steht als Mittäterin an den zehn dem NSU vorgeworfenen Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen vor Gericht. Außerdem ist sie wegen Brandstiftung im letzten Versteck des Trios, einer Wohnung in Zwickau, angeklagt.

Ihr Anwalt sagt, Zschäpe sei nur einfache Brandstifterin

Heer sagte, Zschäpe sei weder an den Morden noch an den Anschlägen und Überfällen beteiligt gewesen und habe auch nicht mit Mundlos und Böhnhardt eine Terrorgruppe gebildet. Als wesentliche Tat sei ihr nur die Brandstiftung vorzuwerfen, die anders als von der Anklage behauptet aber keine schwere Brandstiftung gewesen sei.

Da dafür maximal zehn Jahre Haft drohten und Zschäpe sich in sechs Jahren und sieben Monaten Untersuchungshaft tadellos verhalten habe, müsse ihr Haftbefehl umgehend aufgehoben und sie freigelassen werden.

Heer bildet zusammen mit den Rechtsanwälten Wolfgang Stahl und Anja Sturm das Trio aus Pflichtverteidigern, das Zschäpe seit Beginn des Mammutprozesses im Mai 2013 verteidigt. Allerdings überwarf sich Zschäpe im Lauf des Verfahrens mit den dreien und wird nun auch noch von zwei Wahlverteidigern vertreten.

Diese forderten maximal zehn Jahre Haft, auch sie sehen im Wesentlichen nur die Brandstiftung als erwiesen an.

Auch wenn der Gerichtsprozess bald zu Ende zu Ende ist, die Aufklärung ist noch längst nicht vorbei.

(fh/afp)

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