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Bolsterlang: Bürgermeisterin Monika Zeller nach Reichsbürger-Verdacht wieder im Amt

Bolsterlang im Allgäu Bolsterlang ist eine Gemeinde im Landkreis Oberallgäu und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe. Der Ort ist Mitglied des deutsch-österreichischen Gemeinschaftprojekt ...
Bild: imago stock&people/Gemeinde Bolsterlang/Montage: watson
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Bürgermeisterin wird Nähe zu Reichsbürgern vorgeworfen – jetzt ist sie wieder im Amt

24.01.2019, 12:4324.01.2019, 12:52
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Im Sommer verlor Monika Zeller ihren Job. Bis dahin war sie Bürgermeisterin in Bolsterlang, einer 1000-Einwohner-Gemeinde im Oberallgäu. Doch weil ihr eine Nähe zu den Reichsbürgern vorgeworfen wurde, wurde Zeller suspendiert. 

Jetzt ist die Bürgermeisterin wieder im Amt. Das Verwaltungsgericht München setzte am Donnerstag die vorläufige Dienstenthebung von Zeller in einem Eilverfahren aus. Die Enthebung aus dem Dienst durch die Landesanwaltschaft Bayern erscheine jedenfalls derzeit nicht angemessen, erklärte das Gericht.

Zeller soll angegeben haben, Bürgerin des Königreichs Bayern zu sein

Die parteilose Zeller war im Juni mit sofortiger Wirkung vom Dienst enthoben worden, weil es eine Reihe von Hinweisen auf eine Nähe zu den die Bundesrepublik als Staat ablehnenden Reichsbürgern geben soll. Unter anderem soll sie angegeben haben, neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die des Königreichs Bayern zu besitzen.

Das Gericht sagt: Stimmt zwar, aber vielleicht ist sie einfach nur naiv?

Das Verwaltungsgericht entschied, die Vorwürfe der Landesanwaltschaft seien im Wesentlichen zutreffend. Dennoch sehe das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Annahme, Zeller gehöre zur Reichsbürgerbewegung.

So habe die Bürgermeisterin im Disziplinarverfahren wenigstens in Teilen glaubhaft angegeben, bei ihr sei aufgrund von Angaben aus unterschiedlichen Internetquellen das Bedürfnis eines Nachweises der deutschen Staatsbürgerschaft entstanden. Ihr Verhalten sei womöglich lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarftheit.

Zeller habe auch zwar zu sorglos agiert, als sie einem Reichsbürger auf Initiative von drei damaligen Gemeinderatsmitgliedern einen Vortrag in Gemeinderäumen ermöglicht habe. Aber auch dies rechtfertige nicht die Annahme, sie sei Reichsbürgerin.

Außerdem habe sie im Anschluss an den Vortrag den Gemeinderat informiert und sich in einer Bürgerversammlung davon distanziert.

Die Landesanwaltschaft kann gegen diesen Beschluss binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen.

(hau/afp)

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