Zweieinhalb Wochen nach dem Tod von Susanna ist Ali B. in deutscher Haft und wird vernommen. Der 20-Jährige hat die Tötung der 14-Jährigen laut Staatsanwaltschaft gestanden. "Er hat sich dahingehend geständig eingelassen, dass er Susanna F. umgebracht habe, eine Vergewaltigung wurde durch ihn allerdings bestritten", teilte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn am Sonntagabend mit.
Viele Umstände der Tat bislang ungeklärt. Auch wie es mit den Ermittlungen weitergeht, ist noch offen.
11 Fragen und Antworten zum Fall Susanna.
Ali B. wurde noch am Samstagabend nach der Ankunft in Deutschland in Wiesbaden vernommen. Bei seiner Haftprüfung am Sonntag hat sich der Tatverdächtige nach dpa-Informationen umfassend geäußert. Der 20-Jährige ist am Sonntagnachmittag im Wiesbadener Polizeipräsidium mehrere Stunden lang von einer Amtsrichterin vernommen worden. Am Sonntagabend wurde dann bekannt gegeben: Ali B. kommt in Untersuchungshaft. Der Verdächtige werde nun in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, teilte die Polizei mit.
Das ist schwer zu sagen, da unklar ist, unter welchen Bedingungen das angebliche Geständnis gegenüber kurdischen Sicherheitskräften im Irak zustande kam. Der Polizei-Chef der nordirakischen Stadt Dohuk, Tarek Ahmed, sagte Reuters TV am Samstag:
Dann sei es nach den Worten von Ali B. zum Streit gekommen. Susanna habe versucht, die Polizei zu rufen.
Das sagte Bundespolizei-Chef Dieter Romann der "Bild am Sonntag". Dazu passen die Angaben eines kurdischen Polizeioffiziers, Ali B. sei in Zakho festgenommen worden. Die Stadt liegt an der Grenze zur Türkei.
Susanna kannte den Bruder von Ali B. und hätte sich den Ermittlern zufolge eine Beziehung mit ihm vorstellen können. Deshalb hielt sich die 14-Jährige öfter in der Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden auf und kannte auch den mutmaßlichen Täter. Der Bruder von Ali B. soll die Gefühle des Mädchens nicht erwidert haben. Das Mädchen war jüdischen Glaubens, es gebe aber keine Hinweise, dass die Religion bei der Tat eine Rolle gespielt habe, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Wenn Jugendliche verschwinden, berücksichtigt die Polizei auch die privaten Hintergründe der Teenager in den Ermittlungen. Die 14-Jährige hatte etwa mehrfach die Schule geschwänzt – möglich, dass die Ermittler anfangs deshalb nicht von einem Verbrechen ausgingen.
Eine Woche nach dem Verschwinden schrieb eine Bekannte von Susanna deren Mutter, das Mädchen sei tot, die Leiche liege an einem Bahngleis. Die Beamten befragten die Hinweisgeberin, die im Urlaub war, zunächst nicht. Warum die Bekannte nicht im Urlaub befragt wurde, ist unklar. Offen ist auch, warum von dem Hinweis zu Susannas Tod bis zum Finden der Leiche mehr als eine Woche verging.
Die Behörden erhoffen sich davon Klarheit über den Tathergang und den Täter. Durch die lange Zeit zwischen Tod und Auffinden der Leiche ist allerdings unklar, wie aussagekräftig die Spuren noch sind.
In Susannas Wohnort Mainz gibt es bereits Mahnwachen und Kundgebungen. Sie richteten sich sowohl gegen illegale Einwanderung, als auch gegen Ausländerhass und Rassismus. In Wiesbaden, wo der Tatverdächtige in einer Flüchtlingsunterkunft lebte und wo die Leiche der 14-Jährigen in einem Waldgebiet gefunden wurde, waren zunächst keine Kundgebungen geplant.
Die Bundeskanzlerin hat eine konsequente Ahndung des Mordes gefordert. Wenn der Sachverhalt aufgeklärt sei, müsse die Justiz "mit aller Klarheit ein Urteil sprechen", sagte Merkel am Samstag am Rande des G7-Gipfels in Kanada. Merkel zeigte sich über den Mord "tief erschüttert". Sie sagte:
In der Talkshow "Anne Will" sprach sich die Kanzlerin außerdem für schnellere Abschiebungen abgelehnter Flüchtlinge aus. "Der Fall zeigt doch, wie wichtig es ist, dass die Menschen, die keinen Aufenthaltsstatus haben, schnell ihr Verwaltungsgerichtsverfahren bekommen und schnell wieder nach Hause geschickt werden können."
Der Asylantrag von Ali B. wurde zwar bereits Ende 2016 abgelehnt, B. war außerdem in der Vergangenheit polizeilich aufgefallen. Nach dem abgelehnten Asylantrag legte ein Anwalt für den 20-Jährigen jedoch Rechtsmittel gegen die Abschiebung ein. Seitdem ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängig und die Abschiebung damit gestoppt.
Nach Angaben der Polizei wurde Ali B. erst nach seiner Flucht zur Fahndung ausgeschrieben – nachdem sich ein 13 Jahre alter Zeuge gemeldet hatte. Ein Haftbefehl hätte die rechtliche Handhabe gegeben, ihn an der Ausreise zu hindern.
Der 35-Jährige aus der Türkei ist für die Ermittler nicht mehr dringend tatverdächtig. Deshalb kam er nicht in Untersuchungshaft. Der Flüchtling wird bei Ermittlern aber weiter als Beschuldigter geführt. Es gibt einen Anfangsverdacht, dass er etwas mit dem Verbrechen zu tun haben könnte. Er kann aber genauso gut unschuldig sein.
(fh/afp/dpa/rtr)