Gegen Bin Ladens Ex-Bodyguard besteht nun offenbar eine Einreisesperre
13.08.2018, 06:4113.08.2018, 06:41
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Das Ausländeramt Bochum, das den mutmaßlichen ehemaligen Leibwächter Osama bin Ladens, Sami A., abgeschoben hat, soll nun gegen den Mann eine Einreisesperre erwirkt haben. Wie der "Kölner Stadtanzeiger" berichtet, habe die Behörde über das Landeskriminalamt national und auch für die europäischen Schengenstaaten die sogenannte "Einreiseverweigerung" ausschreiben lassen.
Damit sei der nach Tunesien abgeschobene 44-Jährige im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet. Die Informationen hat der "Kölner Stadt-Anzeiger" nach eigenen Angaben aus Sicherheitskreisen in Nordrhein-Westfalen.
Nach der Abschiebung von Sami A. am 13. Juli hatte das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden
rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Die Richter hatten die
Abschiebung am Vortag untersagt, weil dem Islamisten in seiner Heimat
womöglich Folter drohe. Das Fax war allerdings erst zugestellt
worden, als das Flugzeug mit Sami A. bereits in der Luft war.
Die Richter verlangten daraufhin, den Tunesier unverzüglich auf
Kosten des Staates zurückzuholen. Die Stadt Bochum möchte, dass diese
Entscheidung gekippt wird. Am Oberverwaltungsgericht Münster endet an
diesem Montag (24.00 Uhr) die Frist für die Stadt, diesen Antrag zu
begründen. Die Richter wollen dann rasch entscheiden.
Das Oberverwaltungsgericht ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz.
Der Stadt Bochum bliebe aber noch eine Verfassungsbeschwerde und
damit der Gang nach Karlsruhe vor das
Bundesverfassungsgericht.
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