Neues aus Sachsen: AfD-Funktionär arbeitet beim Landes-Verfassungsschutz
20.09.2018, 15:23
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Nach dem "Hutbürger", einem LKA-Mitarbeiter, der bei einer Pegida-Demo gegen ein ZDF-Team pöbelte, kommt der nächste Tiefschlag für Sachsens Sicherheitsbehörden. Dieses Mal geht es um das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz.
Dort soll bereits seit Jahren ein Funktionär der AfD beschäftigt
sein. Das berichtete das ARD-Magazin "Panorama" am Donnerstag. Der
Mann sei Mitglied der Landesprogrammkommission der Partei und dort
als Leiter eines Fachausschusses zuständig für die Erarbeitung von
Konzepten im Bereich Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz.
Identitäre und Pegida? Kein Problem!
Dem
Magazin habe der Mann dies bestätigt. Laut dem Bericht soll er sich
zudem anerkennend über die "Identitäre Bewegung" geäußert haben – er sprach demnach von "intelligenten Aktionsformen". "Panorama" zitiert den Verfassungsschutzmitarbeiter mit den Worten:
"Die hängen Plakate auf, da steht nichts Verbotenes drauf, soweit ich das feststellen kann."
Dieser LKA-Mitarbeiter mit Hut sorgte erst vor kurzem für einen Skandal in Sachsen:
Tatsächlich wird die "Identitäre Bewegung" vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und beobachtet – auch vom sächsischen Landesamt. Im aktuellen sächsischen Verfassungsschutzbericht nimmt die "Identitäre Bewegung" fast sechs Seiten ein.
An Pegida habe der Verfassungsschützer und AfD-Funktionär nichts auszusetzen, so "Panorama". "Das seien ja einfach nur friedliche Demonstrationen in Dresden."
Beim Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen ist der Fall laut "Panorama" bereits seit 2015 bekannt – die Zeitung "taz" habe damals
darüber berichtet. Von der AfD in Sachsen gab es zunächst keine
Stellungnahme.
Das Landesamt für Verfassungsschutz wollte sich zu dem konkreten Fall
nicht äußern. Grundsätzlich dürfen Beamte privat politisch aktiv
sein, es gilt aber ein "beamtenrechtliches Mäßigungsgebot". Auf
Anfrage teilte die Behörde mit: "Zu konkreten Personalien äußern wir
uns grundsätzlich nicht."
Generell gelte, dass Mitgliedschaften oder Funktionen in einer
nichtextremistischen Partei beamtenrechtlich als solche kein
Hindernis für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst seien. Für den
Verfassungsschutz gelte insoweit rechtlich nichts Anderes als für
jede andere Behörde.
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