Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, will in den kommenden Jahren bis zu 150.000 Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit holen. Es gehe um Menschen, die seit sieben Jahren draußen seien, die nicht sofort fit für den Arbeitsmarkt seien.
3 Fakten zum neuen Programm für Langzeitarbeitslose.
Worum geht's? Die Wirtschaft in Deutschland boomt, aber Langzeitarbeitslose finden dennoch keinen Job im neuen Wirtschaftswunderland. Arbeitsminister Heil will das ändern. Sein Plan:
Im Detail sieht das so aus. Der Lohnkostenzuschuss beläuft sich laut dem Entwurf in den ersten beiden Jahren auf Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und sinkt danach um 10 Prozentpunkte jährlich. Der Mindestlohn - derzeit 8,84 Euro - soll am 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro steigen.
Die neuen Jobs sollen fünf Jahre lang gefördert werden, wenn die Betroffenen mindestens seit sieben Jahren Hartz IV beziehen und in dieser Zeit nur kurz erwerbstätig waren. Bei Menschen, die seit zwei Jahren arbeitslos sind, soll es zwei Jahre lang Lohnkostenzuschüsse geben, im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des Lohns.
Alle Unternehmen sollen die neuen Helfertätigkeiten anbieten können, genauso wie gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen. Außerdem sollen die Unternehmen verpflichtet werden, den Beschäftigten nach Ende der Förderung noch mindestens sechs Monate weiter zu beschäftigen.
Wie immer bei Vorgaben von oben wähnt die Wirtschaft unerwünschte Vorschriften. So bemängelte der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeber (BDA), dass die neuen Jobs vor allem im Bereich des sozialen Arbeitsmarkts geschaffen werden. So gerate der erste Arbeitsmarkt völlig aus dem Blick. BDA-Präsident Ingo Kramer sagte:
Heil hatte ursprünglich geplant, dass sich der Lohnzuschuss am im jeweiligen Betrieb gezahlten Lohn orientiert. Nach Kritik aus der Union aber das Lohnniveau gesenkt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte: "Es reicht nicht, wenn Betriebe für die geförderten Personen nur den Mindestlohn erstattet bekommen, es sollte der Tariflohn sein", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der Funke-Medien-Gruppe. Sonst könnten sich tarifgebundene kommunale Betriebe oder Wohlfahrtsverbände nicht beteiligen: "Sie müssten die Differenz aus der eigenen Kasse zahlen."
(per/dpa/rtr)